Corona-Krise – Neuregelung der Pandemiebestimmungen

Die Bundesländer haben im Rahmen der Verschärfung der Pandemiebestimmungen umfangreiche Neuregelungen erlassen. Wir haben beispielhaft zunächst die Verordnungen für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geprüft.

Wesentlich ist die neuerliche Schließung der Bistrobereiche an Tankstellen. Erlaubt ist jedoch der Außerhausverkauf von Speisen, wobei der Verzehr nicht auf dem Gelände der Tankstelle erfolgen darf. Die von einzelnen Ordnungsbehörden verhängten Verkaufsverbote von zum sofortigen Verzehr geeigneten Speisen (Belegte Brötchen, Frikadellen etc.) zwischen 23:00 h und 06:00 h sind somit hinfällig.

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FTG-News 2020-47 – Corona-Krise – Kein Alkoholverkaufsverbot in Niedersachsen

Die Niedersächsische Corona-Verordnung in der ab dem 23.10.2020 gültigen Fassung sieht in den sog. Risikogebieten gem. § 10 Abs. 2 während der Sperrzeit von 23:00 h bis 06:00 h ein Alkoholverkaufsverbot lediglich für Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben im Sinne des § 1 Abs. 3 NGastG vor. Tankstellenbetriebe werden nicht gesondert aufgeführt.

In der Antwort auf die von uns diesbezüglich an das zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gerichtete Eilanfrage wurde schriftlich bestätigt, „dass diese Regelung nur für gastronomische Betriebe gilt“.

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Corona-Krise – Kein Alkoholverkaufsverbot in Niedersachsen

Die Niedersächsische Corona-Verordnung in der ab dem 23.10.2020 gültigen Fassung sieht in den sog. Risikogebieten gem. § 10 Abs. 2 während der Sperrzeit von 23:00 h bis 06:00 h ein Alkoholverkaufsverbot lediglich für Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben im Sinne des § 1 Abs. 3 NGastG vor. Tankstellenbetriebe werden nicht gesondert aufgeführt.

In der Antwort auf die von uns diesbezüglich an das zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gerichtete Eilanfrage wurde schriftlich bestätigt, „dass diese Regelung nur für gastronomische Betriebe gilt“.

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FTG-News 2020-46 – Corona-Krise – Alkoholverkaufsverbot NRW

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum aktuellen Stand des Alkoholverkaufsverbotes im Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Gemäß der ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (gültig vorerst bis zum 31. Oktober 2020) stellen Kreise und kreisfreie Städte, bei denen die 7-Tages-Inzidenz bei oder über dem Wert von 35 liegt (also 35 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen), durch eine sog. Allgemeinverfügung für ihr Gebiet das Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ fest. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei oder über dem Wert von 50, wird das Erreichen der „Gefährdungsstufe 2“ festgestellt.

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Corona-Krise – Alkoholverkaufsverbot NRW

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum aktuellen Stand des Alkoholverkaufsverbotes im Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Gemäß der ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (gültig vorerst bis zum 31. Oktober 2020) stellen Kreise und kreisfreie Städte, bei denen die 7-Tages-Inzidenz bei oder über dem Wert von 35 liegt (also 35 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen), durch eine sog. Allgemeinverfügung für ihr Gebiet das Erreichen der „Gefährdungsstufe 1“ fest. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei oder über dem Wert von 50, wird das Erreichen der „Gefährdungsstufe 2“ festgestellt

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Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2019/20 unseres Dachverbandes ZTG ist erschienen

Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2019/20 unseres Dachverbandes ZTG (Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.) ist erschienen.

Darin können Sie nachlesen, welche Themen neben den – für die Branche negativen und auch positiven – Auswirkungen der Corona-Pandemie noch im Fokus des ZTG und seiner Landesverbände standen und was unsere Verbandsorganisation in der Tankstellenbranche bewegen konnte:

https://www.ztg-deutschland.de/cms/wp-content/uploads/2020/09/ZTG-Jahresbericht_2020_web.pdf

 

FTG-News 2020-45 – Zusammenfassende Information zu den wichtigsten Inhalten des Koalitionsausschusses vom 25.08.2020 sowie der Vereinbarungen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung vom 27.08.2020

In zwei wichtigen politischen Terminen wurden am 25.08.2020 und 27.08.2020 wesentliche Weichenstellungen für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie getroffen. Im Koalitionsausschuss der Regierungsparteien wurden zur Abfederung der Pandemiefolgen interessante Vereinbarungen zu Überbrückungshilfen, zum Kurzarbeitergeld und zum Insolvenzrecht getroffen. Beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten ging es im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie vor allem um Abstandsregeln, Maskenpflicht, Tests, Quarantäne, öffentliche Veranstaltungen, Gesundheitsdienst und Hygienekonzepte an Schulen.

Am Dienstag, den 25.08.2020, hatte sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD auf weitere Schritte zum Abfedern der wirtschaftlichen Folgen verständigt. Am 27.08.2020 haben sich dann Bundesregierung und Bundesländer auf den weiteren Rahmen für das Vorgehen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie verständigt.

Die konkreten Beschlüsse dieser Termine im Wortlaut finden sich in den Anlagen.
Nachfolgend soll über die wichtigsten Inhalte informiert werden:

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Corona-Krise – Zusammenfassende Information zu den wichtigsten Inhalten des Koalitionsausschusses vom 25.08.2020 …..

In zwei wichtigen politischen Terminen wurden am 25.08.2020 und 27.08.2020 wesentliche Weichenstellungen für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie getroffen. Im Koalitionsausschuss der Regierungsparteien wurden zur Abfederung der Pandemiefolgen interessante Vereinbarungen zu Überbrückungshilfen, zum Kurzarbeitergeld und zum Insolvenzrecht getroffen. Beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten ging es im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie vor allem um Abstandsregeln, Maskenpflicht, Tests, Quarantäne, öffentliche Veranstaltungen, Gesundheitsdienst und Hygienekonzepte an Schulen.

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FTG-News 2020-44 – Das Tankstellennetz am 01.07.2020 – Stabile Tankstellenzahl

Dass sich im ersten Halbjahr 2020 im deutschen Tankstellennetz so gut wie nichts getan hat, kann man angesichts der Corona-Krise, der fortschreitenden Digitalisierung und der Entwicklungen bei einzelnen Gesellschaften natürlich nicht sagen. Rein bezogen auf die Tankstellenzahl stimmt die Aussage jedoch. Nach der jetzt vorliegenden Halbjahresstatistik des Energie Informationsdienstes gibt es mit 14.447 Tankstellen (14.089 Straßen- und 358 Autobahnstationen) lediglich zwei Stationen weniger als am Jahresende 2019. Bei den vom EID geschätzten Marktanteilen der größeren Gesellschaften hat sich überhaupt keine Veränderung ergeben.

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Das Tankstellennetz am 01.07.2020 – Stabile Tankstellenzahl

Dass sich im ersten Halbjahr 2020 im deutschen Tankstellennetz so gut wie nichts getan hat, kann man angesichts der Corona-Krise, der fortschreitenden Digitalisierung und der Entwicklungen bei einzelnen Gesellschaften natürlich nicht sagen. Rein bezogen auf die Tankstellenzahl stimmt die Aussage jedoch. Nach der jetzt vorliegenden Halbjahresstatistik des Energie Informationsdienstes gibt es mit 14.447 Tankstellen (14.089 Straßen- und 358 Autobahnstationen) lediglich zwei Stationen weniger als am Jahresende 2019. Bei den vom EID geschätzten Marktanteilen der größeren Gesellschaften hat sich überhaupt keine Veränderung ergeben.

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