FTG-News 2020-52 – Beschlüsse aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

das offizielle Dokument zur Verkündung der Beschlüsse zur weiteren Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie umfasst fünfzehn Seiten. Im Folgenden fassen wir die Beschlüsse zusammen:

  • Die Geltung der unter dem Stichwort „Lockdown-Light“ erlassenen Beschränkungen wird bundesweit mindestens bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.
  • Für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen sind weitere Finanzhilfen von 15 Milliarden Euro
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt weiter geöffnet. Bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf sich wie bisher höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten. Neu: Bei einer Verkaufsfläche >800 qm höchstens eine Person pro 20 qm.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt künftig auch vor Geschäften, auf Parkplätzen und an innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr.

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Beschlüsse aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020

Das offizielle Dokument zur Verkündung der Beschlüsse zur weiteren Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie umfasst fünfzehn Seiten. Im Folgenden fassen wir die Beschlüsse zusammen:

  • Die Geltung der unter dem Stichwort „Lockdown-Light“ erlassenen Beschränkungen wird bundesweit mindestens bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.
  • Für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen sind weitere Finanzhilfen von 15 Milliarden Euro
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt weiter geöffnet. Bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf sich wie bisher höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten. Neu: Bei einer Verkaufsfläche >800 qm höchstens eine Person pro 20 qm.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt künftig auch vor Geschäften, auf Parkplätzen und an innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr.

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Mit Trauer und Bestürzung haben wir vom Ableben unseres langjährigen Vorstandsmitgliedes und Schatzmeisters Herrn Reinhold Urban erfahren. Der Fachverband Tankstellen-Gewerbe e.V. wird Herrn Urban stets ein ehrendes Angedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

FTG-News 2020-51 – Amtlicher Mineralölabsatz August 2020

Der Mineralölabsatz in Deutschland ist im August erneut stark eingebrochen. Bei den Mineralölprodukten gab es einen weiteren drastischen Absatzrückgang in diesem Corona-bedingt sowieso schon schwachen Verbrauchsjahr. Das zeigen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten amtlichen Daten für diesen Monat. Insgesamt verringerte sich der Absatz aller Mineralölprodukte gegenüber August 2019 um über zwanzig Prozent.

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Amtlicher Mineralölabsatz August 2020

Der Mineralölabsatz in Deutschland ist im August erneut stark eingebrochen. Bei den Mineralölprodukten gab es einen weiteren drastischen Absatzrückgang in diesem Corona-bedingt sowieso schon schwachen Verbrauchsjahr. Das zeigen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten amtlichen Daten für diesen Monat. Insgesamt verringerte sich der Absatz aller Mineralölprodukte gegenüber August 2019 um über zwanzig Prozent.

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FTG-News 2020-50 – Corona-Verordnungen der Bundesländer – Neue Übersicht

Die unter dem Stichwort „Lockdown light“ von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossenen neuen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie sind seit dem 2. November 2020 in allen Bundesländern über den Verordnungsweg in Kraft gesetzt worden. Tatsächlich haben diese Verordnungen viele Gemeinsamkeiten, bspw. dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten, maximal zehn Personen, treffen dürfen. Doch selbst bei dieser einfachen Regel gibt es Unterschiede zwischen den Ländern: In Sachsen dürfen sich z.B. Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen…

Weitere Unterschiede gibt es bei der Pflicht zur Mund-/Nasebedeckung.

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Neue Übersicht zu den Corona-Verordnungen der Bundesländer

Die unter dem Stichwort „Lockdown light“ von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossenen neuen Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie sind seit dem 2. November 2020 in allen Bundesländern über den Verordnungsweg in Kraft gesetzt worden. Tatsächlich haben diese Verordnungen viele Gemeinsamkeiten, bspw. dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten, maximal zehn Personen, treffen dürfen. Doch selbst bei dieser einfachen Regel gibt es Unterschiede zwischen den Ländern: In Sachsen dürfen sich z.B. Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen…

Weitere Unterschiede gibt es bei der Pflicht zur Mund-/Nasebedeckung.

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FTG-News 2020-49 – Erhöhung des Mindestlohns

Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Danach erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zunächst ab dem 01.01.2021 auf 9,50 €, um dann schon zum 01.07.2021 auf 9,60 € zu steigen.

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Erhöhung des Mindestlohns

Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Danach erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zunächst ab dem 01.01.2021 auf 9,50 €, …

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FTG-News 2020-48 – Neuregelungen der Pandemiebestimmungen

Die Bundesländer haben im Rahmen der Verschärfung der Pandemiebestimmungen umfangreiche Neuregelungen erlassen. Wir haben beispielhaft zunächst die Verordnungen für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geprüft.

Wesentlich ist die neuerliche Schließung der Bistrobereiche an Tankstellen. Erlaubt ist jedoch der Außerhausverkauf von Speisen, wobei der Verzehr nicht auf dem Gelände der Tankstelle erfolgen darf. Die von einzelnen Ordnungsbehörden verhängten Verkaufsverbote von zum sofortigen Verzehr geeigneten Speisen (Belegte Brötchen, Frikadellen etc.) zwischen 23:00 h und 06:00 h sind somit hinfällig.

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