FTG-News 2021-27 – Checkliste Geschäftsplanung 2022

Wie bereits in den letzten beiden Jahren haben wir erneut eine Checkliste erstellt, die bei der Geschäftsplanung für das Jahr 2022 helfen soll. Einige Punkte sind neu, andere die gleichen wie im letzten Jahr.

Einige Überlegungen zur Planung:

Bei der Absatz- und Umsatzplanung bleibt zunächst festzuhalten, dass in den ersten zwei Dritteln des Jahres 2021 der Absatz von Diesel 1,6 % und der von OK 1,8 % unter den jeweiligen Zahlen des Pandemie-Jahres 2020 lagen, trotz relativ starker Absätze im August 2021. Für das nächste Jahr bleibt weiterhin die Frage, wie stark sich die durch die Corona-Pandemie ausgelösten langfristigen Verhaltensänderungen auswirken werden. Bereits heute ist klar, dass die Kraftstoffabsatzzahlen des Jahres 2019 in Deutschland nicht wieder erreicht werden können. Speziell große Firmen verkünden immer häufiger, dass sie nicht zu den Dienstreise-, Meeting- und Bürogewohnheiten aus der Zeit vor Corona zurückkehren werden. Videokonferenzen und Home-Office-Lösungen werden bleiben, wenn auch nicht in dem Ausmaß wie während der Lockdowns.

Absatzschwächend kommen folgende Punkte hinzu: Die Kraftstoffpreise werden sich bis weit in das nächste Jahr hinein auf hohem Niveau bewegen, wozu auch die weitere Stufe der CO2-Steuer (ca. 1,5 Cent/l brutto) beiträgt, was sich besonders auf die Privatfahrten auswirkt. Bereits in diesem Jahr spüren freie und mittelständische Tankstellen den privaten Nachfragerückgang stärker als die mit ihren Kartensystemen stärker auf den gewerblichen Bereich ausgerichteten Stationen der großen Konzerne. Nicht zuletzt wirkt sich inzwischen auch der steigende Anteil von Elektro-Pkw bei den Neuzulassungen in den Absatzmengen aus.

Diese Überlegungen zur künftigen Absatzentwicklung gelten generell für das gesamte Tankstellennetz. An einzelnen Standorten kann die Absatzplanung anders aussehen, aber dann muss es dafür gute Gründe geben.

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Checkliste Geschäftsplanung 2022

Wie bereits in den letzten beiden Jahren hat der FTG e.V. erneut eine Checkliste erstellt, die bei der Geschäftsplanung für das Jahr 2022 helfen soll. Einige Punkte sind neu, andere die gleichen wie im letzten Jahr.

Einige Überlegungen zur Planung:

Bei der Absatz- und Umsatzplanung bleibt zunächst festzuhalten, dass in den ersten zwei Dritteln des Jahres 2021 der Absatz von Diesel 1,6 % und der von OK 1,8 % unter den jeweiligen Zahlen des Pandemie-Jahres 2020 lagen, trotz relativ starker Absätze im August 2021. Für das nächste Jahr bleibt weiterhin die Frage, wie stark sich die durch die Corona-Pandemie ausgelösten langfristigen Verhaltensänderungen auswirken werden. Bereits heute ist klar, dass die Kraftstoffabsatzzahlen des Jahres 2019 in Deutschland nicht wieder erreicht werden können. Speziell große Firmen verkünden immer häufiger, dass sie nicht zu den Dienstreise-, Meeting- und Bürogewohnheiten aus der Zeit vor Corona zurückkehren werden. Videokonferenzen und Home-Office-Lösungen werden bleiben, wenn auch nicht in dem Ausmaß wie während der Lockdowns.

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Unser neuer Kooperationspartner TÜV Rheinland Akademie

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Herr Christian Hinn, Leiter digitale Plattformen bei der TÜV Rheinland Akademie, die „TÜV Rheinland Unterweisungslösung“ vorgestellt. Diese bietet Online-Schulungen für alle wesentlichen Themen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für einen (Tankstellen-)Betrieb ergeben können und somit für die betriebliche Sicherheit wichtig sind.

Teilnehmer der Unterweisungen werden gezielt auf sicherheitstechnische, arbeitsschutzrelevante und gesundheitliche Gefährdungen aufmerksam gemacht und erhalten nach erfolgreichem Absolvieren des integrierten Wissenstests eine elektronische Teilnahmebescheinigung, die auch zur Dokumentation und als Unterweisungsnachweis für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften dient.

Weitere Informationen sowie einen Mitschnitt des Vortrages finden Sie unter der Rubrik “Newsletter” in unserem Mitgliederbereich, in den Sie sich mit Ihrem Passwort einloggen müssen.

TÜV Rheinland Unterweisungslösung

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Herr Christian Hinn, Leiter digitale Plattformen bei der TÜV Rheinland Akademie, die „TÜV Rheinland Unterweisungslösung“ vorgestellt. Diese bietet Online-Schulungen für alle wesentlichen Themen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für einen (Tankstellen-)Betrieb ergeben können und somit für die betriebliche Sicherheit wichtig sind.

Teilnehmer der Unterweisungen werden gezielt auf sicherheitstechnische, arbeitsschutzrelevante und gesundheitliche Gefährdungen aufmerksam gemacht und erhalten nach erfolgreichem Absolvieren des integrierten Wissenstests eine elektronische Teilnahmebescheinigung, die auch zur Dokumentation und als Unterweisungsnachweis für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften dient.

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Unser neuer Kooperationspartner studibus.de

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Thomas Großnann, Geschäftsführer unseres neuen Kooperationspartners studibus.de, das für Tankstellenbetreiber interessante Zusatzgeschäft mit einem Transporterverleih vorgestellt.

Weitere Informationen sowie einen Mitschnitt des Vortrages finden Sie unter der Rubrik “Newsletter” in unserem Mitgliederbereich, in den Sie sich mit Ihrem Passwort einloggen müssen.

 

FTG-News 2021-25 – Unser neuer Kooperationspartner studibus.de

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Thomas Großnann, Geschäftsführer unseres neuen Kooperationspartners studibus.de, dieses für Tankstellenbetreiber interessante Zusatzgeschäft mit einem Transporterverleih vorgestellt.

Voraussetzungen sind eine Mindestzahl von fünf Stellplätzen für Transportfahrzeuge auf dem Tankstellengelände selbst oder in unmittelbarer Nachbarschaft sowie ein Standort in einer Stadt/Region mit einem Einzugsgebiet von mindestens 100.000 Einwohnern und einer Fachhochschule/Universität.

Einzelheiten finden Sie im nachfolgenden Mitschnitt des Vortrags.

Kontakt studibus.de:

Frau Nadine Gundlach

einfach mobil Carsharing GmbH

Weidenhäuser Str. 2

35037 Marburg

Tel.:  +49 6421 807 99 23

gundlach@scouter.de

FTG-News 2021-24 – Checklisten privater und betrieblicher Notfallplan

leider nicht nur einmal haben wir in diesem Jahr erfahren, dass ein Mitglied plötzlich und unerwartet verstarb. Und bis auf einen Fall standen die Hinterbliebenen vor massiven Problemen, da sie keine Vertragsunterlagen, Kontoverbindungen, Schlüssel, Passwörter oder PINs fanden. Sie kannten weder die Ansprechpartner bei der Mineralölgesellschaft noch den Steuerberater. Es gab weder Vollmachten noch ein Testament.

Derartige Fälle sind immer noch typisch, nicht nur in der Tankstellenbranche. Plakativ ausgedrückt ist die Zahl der Unternehmer, die ein Testament gemacht haben, geringer als die derjenigen, die eine Feuerversicherung abgeschlossen haben – obwohl die Wahrscheinlichkeit des eigenen Todes unverhältnismäßig höher ist als die, Opfer eines Feuers zu werden. Doch setzt man sich offenbar lieber mit dem relativ unwahrscheinlichen Fall eines Brandes als mit dem eigenen Ableben oder auch „nur“ mit der Situation auseinander, dass man durch einen Unfall oder durch Krankheit plötzlich als Firmenleiter ausfällt. Dabei ist es gerade bei inhabergeführten Betrieben von großer Bedeutung, dass das Unternehmen auf solche Fälle vorbereitet ist.

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Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020/21 unseres Dachverbandes ZTG e.V. ist erschienen.

Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020/21 unseres Dachverbandes ZTG (Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.) ist erschienen.

Darin können Sie nachlesen, welche Themen im Fokus des ZTG und seiner Landesverbände standen und was unsere Verbandsorganisation in der Tankstellenbranche bewegen konnte:

http://www.ztg-deutschland.de/cms/wp-content/uploads/2021/09/ZTG-Jahresbericht-2021_Web.pdf

 

 

 

 

FTG-News 2021-23 – Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 10. September 2021.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis zum 24. November 2021 verlängert wird. Neu enthält die Verordnung, die am 10. September in Kraft tritt, die Verpflichtung der Arbeitgeber:

  • Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer  Impfung zu informieren,
  • die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie
  • Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.

Ansonsten gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort. In Hinsicht auf die oben genannten Neuerungen ist festzuhalten, dass Arbeitgeber verpflichtet bleiben, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Der aktuellen 3G-Regelung entsprechend können nunmehr Arbeitgeber den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht.

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 10. September 2021.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis zum 24. November 2021 verlängert wird. Neu enthält die Verordnung, die am 10. September in Kraft tritt, die Verpflichtung der Arbeitgeber:

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