FTG-News 2022-01 – Corona – Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten

Das Bundesland Niedersachsen hat anlässlich der steigenden Corona-Inzidenzen auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 ArbZG eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 10. April 2022 ermöglicht, von Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes abzuweichen.

Die anliegende Allgemeinverfügung lässt seit dem 12. Januar 2022 in Abweichung von §§ 9, 11 ArbZG Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten zu, die zur kritischen Infrastruktur gehören, z. T. unter der Voraussetzung, dass dies aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus erforderlich ist.

In Arbeitsbereichen wie der Energie- und Wasserversorgung, zu der auch Tankstellen zählen, darf die tägliche Höchstarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden Die Arbeitszeit soll 60 Stunden wöchentlich nicht überschreiten (s. AV B 1 e) und 2). Die Voraussetzungen sind unter Pkt. B 3 aufgeführt.

Abweichungen sind zu dokumentieren.

Corona – Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten

Das Bundesland Niedersachsen hat anlässlich der steigenden Corona-Inzidenzen auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 ArbZG eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 10. April 2022 ermöglicht, von Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes abzuweichen.

Die anliegende Allgemeinverfügung lässt seit dem 12. Januar 2022 in Abweichung von §§ 9, 11 ArbZG Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten zu, die zur kritischen Infrastruktur gehören, z. T. unter der Voraussetzung, dass dies aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus erforderlich ist.

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Der Fachverband Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V. trauert um sein langjähriges Vorstandsmitglied Herrn Wolfgang Dohm, der am 04. Januar 2022 in seiner Heimatstadt Essen verstorben ist.

Herr Dohm hat unseren Verband über drei Jahrzehnte wesentlich geprägt. Unsere Mitglieder schätzten sein großes Herz und seine stetige Hilfsbereitschaft. Auch im Ruhestand blieb er dem FTG und seinen Mitgliedern eng verbunden.

Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. Wir werden Wolfgang Dohm vermissen!

Weihnachtsgrüße des Vorsitzenden des FTG e.V., Herrn Ernst Vollmer

 

Liebe Mitglieder,

auch 2021 war ein Jahr mit vielen persönlichen und beruflichen Einschränkungen. Corona und seine Folgen machen uns immer wieder bewusst, wie wichtig Gemeinsamkeit und Miteinander sind. Ein ganz besonderes Zeichen der Solidarität untereinander haben Sie mit Ihren großzügigen Spenden für die Flutopfer an der Ahr gezeigt. Hierfür darf ich mich an dieser Stelle nochmals herzlich bedanken!

Viele Herausforderungen liegen vor uns. Die ganze Branche befindet sich wieder einmal vor einem großen Umbruch. Rückläufige Kraftstoffabsätze, die Energie- und Mobilitätswende, erheblich steigende Lohnkosten – viele Themen stehen an und sind mit der fachlichen Unterstützung eines starken Berufsverbandes leichter zu meistern! Wir werden für Sie und mit Ihnen nach Lösungen suchen.

Im Namen des Vorstandes sowie der Mitarbeiter der Geschäftsstelle möchte ich mich für Ihr Vertrauen und Ihre Verbundenheit zum FTG bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest voll Zuversicht und Ruhe, um sich auf das Wesentliche besinnen zu können.

Kommen Sie alle gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Fachverband Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V.

Ernst Vollmer

Vorsitzender

FTG-News 2021-40 – Limiterhöhung bei E-Loading im Weihnachtsgeschäft – Verstärkte Warnung vor Telefonbetrügern

Einige Mineralölgesellschaften haben offenbar in Erwartung steigender Umsätze in der Vorweihnachtszeit zentral die Tageslimits in den E-Loading-Terminals für Geschenkgutscheinkarten und PIN-/Mobilfunkaufladungen hochgesetzt und dies teilweise zuvor auch gegenüber ihren Tankstellenpartnern angekündigt. Wir sind aber nicht sicher, dass jeder von dieser Maßnahme betroffene Tankstellenpartner dies auch mitbekommen hat. Sehr sicher hingegen sind wir, dass diese Information bei den bekannten Telefonbetrügern angekommen ist und diese ihre Aktivitäten derzeit verstärken, wenn sie es nicht schon getan haben.

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Limiterhöhung bei E-Loading im Weihnachtsgeschäft – Verstärkte Warnung vor Telefonbetrügern

Einige Mineralölgesellschaften haben offenbar in Erwartung steigender Umsätze in der Vorweihnachtszeit zentral die Tageslimits in den E-Loading-Terminals für Geschenkgutscheinkarten und PIN-/Mobilfunkaufladungen hochgesetzt und dies teilweise zuvor auch gegenüber ihren Tankstellenpartnern angekündigt. Wir sind aber nicht sicher, dass jeder von dieser Maßnahme betroffene Tankstellenpartner dies auch mitbekommen hat. Sehr sicher hingegen sind wir, dass diese Information bei den bekannten Telefonbetrügern angekommen ist und diese ihre Aktivitäten derzeit verstärken, wenn sie es nicht schon getan haben.

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Corona – Maskenpflicht und Jugendschutz – Erfahrungen aus jüngsten Kontrollen

„Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an.” – Dieser Satz, mit dem der HDE auf Schildern bei der Kundschaft dafür wirbt, dass sie beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren nach einem Altersnachweis gefragt wird, gilt im Corona-Winter 2021 mit Maskenpflicht für die Kunden umso mehr. Diese Erfahrung musste aktuell ein Tankstellenbetreiber machen, als kurz nach dem Verkauf einer Flasche Jägermeister an einen Kunden, von dem hauptsächlich die Augen zu sehen waren, da er zusätzlich zur korrekt getragenen Maske auch noch eine seine Stirn verdeckende Pudelmütze trug, mehrere Vertreter von Ordnungsbehörden und Polizei seine Tankstelle betraten, die Flasche Jägermeister zurückbrachten und sowohl die Kassiererin wie auch ihn „ins Gebet nahmen.“

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FTG-News 2021-39 – Corona – Maskenpflicht und Jugendschutz – Erfahrungen aus jüngsten Kontrollen

„Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an.” – Dieser Satz, mit dem der HDE auf Schildern bei der Kundschaft dafür wirbt, dass sie beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren nach einem Altersnachweis gefragt wird, gilt im Corona-Winter 2021 mit Maskenpflicht für die Kunden umso mehr. Diese Erfahrung musste aktuell ein Tankstellenbetreiber machen, als kurz nach dem Verkauf einer Flasche Jägermeister an einen Kunden, von dem hauptsächlich die Augen zu sehen waren, da er zusätzlich zur korrekt getragenen Maske auch noch eine seine Stirn verdeckende Pudelmütze trug, mehrere Vertreter von Ordnungsbehörden und Polizei seine Tankstelle betraten, die Flasche Jägermeister zurückbrachten und sowohl die Kassiererin wie auch ihn „ins Gebet nahmen.“

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FTG-News 2021-38 – Corona – 3G am Arbeitsplatz – Verlängerung telefonische Krankschreibung – Sicher durch den Winter

Nachfolgend einige aktuelle Informationen zu Corona:

  1. BDA – FAQ 3G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ-Papier veröffentlicht, welches die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den 3G-Regelungen am Arbeitsplatz beleuchtet, z. B. zum Umgang mit mobilen Beschäftigten, mit externen Dienstleistern, mit Zeitarbeitnehmern sowie zudem auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Das FAQ ist als Anlage beigefügt.

  1. Telefonische Krankschreibung wurde verlängert

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung über den 31.12.2021 bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber nach wie vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

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Corona – 3G am Arbeitsplatz – Verlängerung telefonische Krankschreibung – Sicher durch den Winter

Nachfolgend einige aktuelle Informationen zu Corona:

  1. BDA – FAQ 3G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ-Papier veröffentlicht, welches die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den 3G-Regelungen am Arbeitsplatz beleuchtet, z. B. zum Umgang mit mobilen Beschäftigten, mit externen Dienstleistern, mit Zeitarbeitnehmern sowie zudem auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Das FAQ ist in unserem Mitgliederbereich als Anlage beigefügt.

  1. Telefonische Krankschreibung wurde verlängert

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung über den 31.12.2021 bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber nach wie vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

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