FTG-News 2021-35 Corona – Schwerpunktkontrollen der Arbeitsschutzbehörden NRW zu 3G am Arbeitsplatz
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die zuständigen Arbeitsschutzbehörden bei den fünf Bezirksregierungen aufgefordert, den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit aktuell auf Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weiterer arbeitsplatzbezogener Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht zu legen.
Arbeitsschutz- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte, dass die Behörden vor Ort scharf vorgehen werden und bei Verstößen mit spürbaren Konsequenzen zu rechnen sei. Werden die 3G-Kontrollen durch die Arbeitgeber nicht umgesetzt, droht ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro. Sofern Beschäftigte sich ohne die ausreichenden Nachweise in den Arbeitsstätten aufhalten, drohen auch ihnen Bußgelder in Höhe von 250 Euro. Sollte die Nutzung gefälschter Nachweise auffallen, droht zudem ein strafrechtliches Verfahren.
Die angeordnete Schwerpunktsetzung bei den Arbeitsschutzkontrollen gilt zunächst bis zum 24. Dezember 2021.