Nachweisgesetz – Neue Regelung für den Arbeitsvertrag

Der Bundestag hat am 23.06.2022 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie „über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ angenommen. Das jetzt beschlossene Gesetz ändert insbesondere das Nachweisgesetz, in dem bereits bisher der Mindestinhalt von Arbeitsverträgen festgeschrieben war. Mit der jetzigen Änderung werden die verpflichtenden Angaben, die in einem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen, nochmals erweitert.

  1. Was ist neu?

Zusätzlich zu den bereits bislang erforderlichen Angaben sind nach der Gesetzesänderung nunmehr auch Angaben zu folgenden Arbeitsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:

  • Sofern „mobiles Arbeiten“ vereinbart wurde, muss diese Vereinbarung nachgewiesen werden
  • Nachweis der Vereinbarung für die Vergütung von Überstunden
  • Zusätzlich zur vereinbarten Arbeitszeit sind nunmehr auch die Ruhepausen und Ruhezeiten (jedoch nur, sofern vereinbart!) anzugeben
  • Sofern sogenannte „Abrufarbeit“ vereinbart wurde, bedarf es nun zusätzlich zu den bisher gem. § 12 TzBfG erforderlichen Angaben folgender Nachweise:

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FTG-News 2022-16 – Bundesrat billigt Mindestlohngesetz

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 das Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns abschließend beraten und in der vom Bundestag verabschiedeten Form gebilligt. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 EUR/Stunde gilt vom 1. Oktober 2022 an.

Die Entgeltgrenze für Minijobs wird zu diesem Zeitpunkt auf 520,00 EUR monatlich erhöht, so dass eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

Zum 1. Juli 2022 erhöht sich der Mindestlohn von 9,82 € auf 10,45 €.

Bundesrat billigt Mindestlohngesetz

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 das Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns abschließend beraten und in der vom Bundestag verabschiedeten Form gebilligt. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 EUR/Stunde gilt vom 1. Oktober 2022 an.

Die Entgeltgrenze für Minijobs wird zu diesem Zeitpunkt auf 520,00 EUR monatlich erhöht, so dass eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

Zum 1. Juli 2022 erhöht sich der Mindestlohn von 9,82 € auf 10,45 €.

 

FTG-News 2022-15 – Immer noch mögliche Gefahrenquelle bei bestimmten VW-Modellen: Bersten eines CNG-Tanks bei der Betankung

Insbesondere Mitglieder mit einer Erdgaszapfsäule werden sich erinnern: Zeitweise durften im Jahr 2017 einige VW-Modelle mit Erdgas-Antrieb nicht mit diesem Kraftstoff betankt werden. Hintergrund war, dass im September 2016 an einer Tankstelle in Duderstadt der stark verrostete Tank eines VW Touran bei der Betankung mit CNG geborsten (nicht explodiert!) war und der Eigentümer des Fahrzeugs dabei schwer verletzt wurde. Es kam zu einer Rückrufaktion, zunächst für von 2005 bis 2009 produzierte Touran-Modelle. Bei denen wurden auch die vorderen Tanks geprüft und nunmehr auch kostenlos ausgetauscht. Anfang September 2016 weitete VW dann die Aktion sogar noch aus – auf bis Mai 2010 produzierte Touran, dazu Caddys (2005 bis 2010) und Passats (2008 bis 2010).

Nach Mitteilung von Volkswagen wollte das Unternehmen “sicherstellen, dass alle Gastanks der alten Generation ausgetauscht werden und somit alle Fahrzeuge auf Gasflaschen mit dem aktuellen, verbesserten Serienstand umgerüstet werden”.

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Immer noch mögliche Gefahrenquelle bei bestimmten VW-Modellen: Bersten eines CNG-Tanks bei der Betankung

Insbesondere Mitglieder mit einer Erdgaszapfsäule werden sich erinnern: Zeitweise durften im Jahr 2017 einige VW-Modelle mit Erdgas-Antrieb nicht mit diesem Kraftstoff betankt werden. Hintergrund war, dass im September 2016 an einer Tankstelle in Duderstadt der stark verrostete Tank eines VW Touran bei der Betankung mit CNG geborsten (nicht explodiert!) war und der Eigentümer des Fahrzeugs dabei schwer verletzt wurde. Es kam zu einer Rückrufaktion, zunächst für von 2005 bis 2009 produzierte Touran-Modelle. Bei denen wurden auch die vorderen Tanks geprüft und nunmehr auch kostenlos ausgetauscht. Anfang September 2016 weitete VW dann die Aktion sogar noch aus – auf bis Mai 2010 produzierte Touran, dazu Caddys (2005 bis 2010) und Passats (2008 bis 2010).

Nach Mitteilung von Volkswagen wollte das Unternehmen “sicherstellen, dass alle Gastanks der alten Generation ausgetauscht werden und somit alle Fahrzeuge auf Gasflaschen mit dem aktuellen, verbesserten Serienstand umgerüstet werden”.

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FTG-News 2022-14 – Auszahlung der Energiepreispauschale

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Um die finanziellen Auswirkungen zu mildern, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Diese sollen schnell und unbürokratisch auch die Beschäftigten unterstützen. Zu diesem Entlastungspaket 2022 gehört unter anderem die Energiepreispauschale.

Jeder aktiv Erwerbstätige hat im Jahr 2022 Anspruch auf eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Pauschale unterliegt der Steuerpflicht. Sie zählt aber nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Verdienst. Daher müssen von der Pauschale keine Beiträge zur Sozialversicherung und auch keine zweiprozentige Pauschsteuer gezahlt werden.

Vom Arbeitgeber muss die Energiepreispauschale im September 2022 in der Lohnabrechnung als lohnsteuerpflichtiger, aber beitragsfreier sonstiger Bezug berücksichtigt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 ist die Pauschale mit dem Großbuchstaben E zu kennzeichnen. Umfasst sind alle Arbeitnehmer, die am 01. September 2022 bei diesem Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis stehen und den Steuerklassen I bis V zugeordnet sind. Arbeitnehmer der Steuerklasse VI (zweites Dienstverhältnis) sind nicht begünstigt.

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Auszahlung der Energiepreispauschale

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Um die finanziellen Auswirkungen zu mildern, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Diese sollen schnell und unbürokratisch auch die Beschäftigten unterstützen. Zu diesem Entlastungspaket 2022 gehört unter anderem die Energiepreispauschale.

Jeder aktiv Erwerbstätige hat im Jahr 2022 Anspruch auf eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Pauschale unterliegt der Steuerpflicht. Sie zählt aber nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Verdienst. Daher müssen von der Pauschale keine Beiträge zur Sozialversicherung und auch keine zweiprozentige Pauschsteuer gezahlt werden.

Vom Arbeitgeber muss die Energiepreispauschale im September 2022 in der Lohnabrechnung als lohnsteuerpflichtiger, aber beitragsfreier sonstiger Bezug berücksichtigt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 ist die Pauschale mit dem Großbuchstaben E zu kennzeichnen. Umfasst sind alle Arbeitnehmer, die am 01. September 2022 bei diesem Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis stehen und den Steuerklassen I bis V zugeordnet sind. Arbeitnehmer der Steuerklasse VI (zweites Dienstverhältnis) sind nicht begünstigt.

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FTG-News 2022-13 – Terminsache 1. Juli 2022: Eintragung ins Verpackungsregister auch für Tankstellen verpflichtend!

Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland für alle Verpackungen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist. Durch die Bezeichnung „Hersteller“ im Verpackungsgesetz herrschte lange Zeit die Auffassung, dass Tankstellen von dieser Verpflichtung zur Eintragung nicht betroffen sein könnten.

Inzwischen hat die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) klargestellt, dass unter dem Begriff „Hersteller“ auch die so genannten „Erstinverkehrsbringer“ von Verpackungen erfasst sind. Tankstellen sind dann „Erstinverkehrsbringer“, wenn sie Waren in Serviceverpackungen abgeben. Zu den Serviceverpackungen gehören bspw. Brötchentüten, aber auch Coffee-to-go-Becher. Eine ausführliche Aufzählung findet sich hier. Damit unterliegen alle Tankstellen, die derartige Produkte im eigenen Namen verkaufen, der Verpflichtung zur Eintragung in das Verpackungsregister LUCID. Mehr Informationen zu den Begrifflichkeiten „Hersteller“ und „Erstinverkehrsbringer“ finden sich in diesem Erklärvideo.

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Terminsache 1. Juli 2022: Eintragung ins Verpackungsregister auch für Tankstellen verpflichtend!

Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland für alle Verpackungen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist. Durch die Bezeichnung „Hersteller“ im Verpackungsgesetz herrschte lange Zeit die Auffassung, dass Tankstellen von dieser Verpflichtung zur Eintragung nicht betroffen sein könnten.

Inzwischen hat die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) klargestellt, dass unter dem Begriff „Hersteller“ auch die so genannten „Erstinverkehrsbringer“ von Verpackungen erfasst sind. Tankstellen sind dann „Erstinverkehrsbringer“, wenn sie Waren in Serviceverpackungen abgeben. Zu den Serviceverpackungen gehören bspw. Brötchentüten, aber auch Coffee-to-go-Becher.

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FTG-News 2022-12 – Amtlicher Mineralölabsatz Februar 2022

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Februar 2022 veröffentlicht. Danach ist in den ersten beiden Monaten der Absatz von Ottokraftstoff um 18,1 und der von Diesel um 15,5 Prozent gestiegen. Zwar sind die Zahlen vor dem Hintergrund zu betrachten, dass der Vorjahreszeitraum noch stark von den Corona-Maßnahmen beeinträchtigt war, während in diesem Jahr Lockdowns keine Rolle mehr spielten. Auf der anderen Seite lagen bereits im Februar 2022 die Preise im Schnitt um ca. 35 Cent/l über dem Februar 2021.

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