FTG-News 2025-21 – Winter und Verkehrssicherungspflicht

Zwar gehen die Wetterprognosen für die nächsten Wochen von einem eher warmen Winter aus, doch erstens sollen sich auch Meteorologen schon geirrt haben und zweitens hat der kalendarische Winter noch gar nicht begonnen.

Deswegen wiederholen wir lieber unsere Hinweise zu einem uns in dieser Jahreszeit immer wieder beschäftigenden Thema: Die Verkehrssicherungspflicht auf dem Tankstellengelände und insbesondere vor der und rund um die Waschanlage.

Grundsätzlich gilt: Rutschgefahr für Kunden durch Laub, Schnee und Eis muss vermieden werden. Auf dem Tankstellengelände muss geräumt oder gestreut werden, solange die Tankstelle geöffnet ist. Im Laufe der Jahre haben die Gerichte die Maßstäbe für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch Tankstellenbetreiber immer strenger gesetzt. Das OLG Köln hat bereits vor vielen Jahren entschieden, der Betreiber einer Autowaschstraße habe Vorkehrungen zu treffen, dass Kunden in dem ihnen zugänglichen Bereich auf Glatteis oder Altschnee keinen Schaden erleiden.

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Winter und Verkehrssicherungspflicht

Zwar gehen die Wetterprognosen für die nächsten Wochen von einem eher warmen Winter aus, doch erstens sollen sich auch Meteorologen schon geirrt haben und zweitens hat der kalendarische Winter noch gar nicht begonnen.

Deswegen wiederholen wir lieber unsere Hinweise zu einem uns in dieser Jahreszeit immer wieder beschäftigenden Thema: Die Verkehrssicherungspflicht auf dem Tankstellengelände und insbesondere vor der und rund um die Waschanlage.

Grundsätzlich gilt: Rutschgefahr für Kunden durch Laub, Schnee und Eis muss vermieden werden. Auf dem Tankstellengelände muss geräumt oder gestreut werden, solange die Tankstelle geöffnet ist. Im Laufe der Jahre haben die Gerichte die Maßstäbe für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch Tankstellenbetreiber immer strenger gesetzt. Das OLG Köln hat bereits vor vielen Jahren entschieden, der Betreiber einer Autowaschstraße habe Vorkehrungen zu treffen, dass Kunden in dem ihnen zugänglichen Bereich auf Glatteis oder Altschnee keinen Schaden erleiden.

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FTG-News 2025-20 – Feuerwerksverkauf zum Jahresende

Alle Jahre wieder… Natürlich sprechen wir dieses Thema nicht zum ersten Mal an, doch angesichts der Fluktuation in unserer Branche kann eine Erinnerung nicht schaden. Wiederholt haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Tankstellenbetreiber nicht mit den gesetzlichen Vorschriften zum Feuerwerksverkauf vertraut sind.

Grundsätzlich darf zwar jeder Einzelhändler Silvesterfeuerwerk der pyrotechnischen Klassen I und II verkaufen. Doch Händler, die zum ersten Mal Silvesterfeuerwerk verkaufen möchten, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit mindestens 2 Wochen vorher beim örtlich zuständigen staatlichen Amt für Arbeitsschutz bzw. beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen.

Die amtliche Anzeigebestätigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Eine erneute Anzeige ist dann im nächsten Jahr nicht notwendig. Die Behörden kontrollieren, ob die Betriebe eine Anzeigebestätigung vorweisen können. Zudem muss damit gerechnet werden, dass auch die Brandschutzmaßnahmen und die sachgemäße Aufbewahrung der Feuerwerksartikel überprüft werden.

Zu beachten ist weiterhin, dass Pyrotechnikartikel der Klasse II (dazu zählen z. B. komplette Sortimente sowie unter anderem Raketen, Kanonenschläge und Schwärmer) auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen.

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Feuerwerksverkauf zum Jahresende

Alle Jahre wieder… Natürlich sprechen wir dieses Thema nicht zum ersten Mal an, doch angesichts der Fluktuation in unserer Branche kann eine Erinnerung nicht schaden. Wiederholt haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Tankstellenbetreiber nicht mit den gesetzlichen Vorschriften zum Feuerwerksverkauf vertraut sind.

Grundsätzlich darf zwar jeder Einzelhändler Silvesterfeuerwerk der pyrotechnischen Klassen I und II verkaufen. Doch Händler, die zum ersten Mal Silvesterfeuerwerk verkaufen möchten, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit mindestens 2 Wochen vorher beim örtlich zuständigen staatlichen Amt für Arbeitsschutz bzw. beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen.

Die amtliche Anzeigebestätigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Eine erneute Anzeige ist dann im nächsten Jahr nicht notwendig. Die Behörden kontrollieren, ob die Betriebe eine Anzeigebestätigung vorweisen können. Zudem muss damit gerechnet werden, dass auch die Brandschutzmaßnahmen und die sachgemäße Aufbewahrung der Feuerwerksartikel überprüft werden.

Zu beachten ist weiterhin, dass Pyrotechnikartikel der Klasse II (dazu zählen z. B. komplette Sortimente sowie unter anderem Raketen, Kanonenschläge und Schwärmer) auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen.

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FTG-News 2015-19 – Email-Konto über Server der Mineralölgesellschaft

Allein aus unserer Mailkorrespondenz wissen wir, dass die Pächter mancher Mineralölgesellschaften für ihren Mailverkehr überwiegend eine ihnen von ihrer Gesellschaft gestellte Adresse nutzen. Nach unserer Kenntnis ist dies bei Aral (*@tankstelle.de), Circle K/Total (*@tankstelle-td.de), Enilive/Agip (*@ts-enilive.de), HEM (*@tamoil.net) und Team (*@team.de) der Fall.

Diese Handhabung ist auch völlig problemlos, solange der Tankstellenvertrag besteht. Bei Vertragsende sieht das anders aus. Mit Ende des Vertrags verlieren diese Betreiber auch den Zugriff auf den Server der Gesellschaft und damit auch auf den über diese Adresse gelaufenen Mailverkehr. In der Regel handelt es sich dabei aber um geschäftliche Mails, die schon aus steuerlichen Gründen revisionssicher nach GOBD gesichert werden müssen.

Auf die Gefahr hin, durch Wiederholung zu langweilen, geben wir daher erneut den folgenden Hinweis: Für eine Speicherung in einem vom Mailserver unabhängigen Archiv gibt es viele Lösungen, die für Unternehmen und Privatnutzer verfügbar sind und eine rechtssichere Speicherung, Suchfunktion und langfristige Verfügbarkeit von E-Mails ermöglichen – sie müssen nur rechtzeitig genutzt werden.

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Email-Konto über Server der Mineralölgesellschaft

Allein aus unserer Mailkorrespondenz wissen wir, dass die Pächter mancher Mineralölgesellschaften für ihren Mailverkehr überwiegend eine ihnen von ihrer Gesellschaft gestellte Adresse nutzen. Nach unserer Kenntnis ist dies bei Aral (*@tankstelle.de), Circle K/Total (*@tankstelle-td.de), Enilive/Agip (*@ts-enilive.de), HEM (*@tamoil.net) und Team (*@team.de) der Fall.

Diese Handhabung ist auch völlig problemlos, solange der Tankstellenvertrag besteht. Bei Vertragsende sieht das anders aus. Mit Ende des Vertrags verlieren diese Betreiber auch den Zugriff auf den Server der Gesellschaft und damit auch auf den über diese Adresse gelaufenen Mailverkehr. In der Regel handelt es sich dabei aber um geschäftliche Mails, die schon aus steuerlichen Gründen revisionssicher nach GOBD gesichert werden müssen.

Auf die Gefahr hin, durch Wiederholung zu langweilen, geben wir daher erneut den folgenden Hinweis: Für eine Speicherung in einem vom Mailserver unabhängigen Archiv gibt es viele Lösungen, die für Unternehmen und Privatnutzer verfügbar sind und eine rechtssichere Speicherung, Suchfunktion und langfristige Verfügbarkeit von E-Mails ermöglichen – sie müssen nur rechtzeitig genutzt werden.

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FTG-News 2025-18 – Bericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundekartellamt hat in der letzten Woche den (beiliegenden) Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für das dritte Quartal 2025 veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Erkenntnisse sind hauptsächlich:

  • Regionale Unterschiede bei Spritpreisen:  Je nach Bundesland zahlt man für E5 bis zu 5 Cent/Liter mehr oder weniger. Auf regionaler Ebene sind die Unterschiede sogar noch größer – über 20 Cent/Liter.
  • Besonders günstig sind etwa Teile von Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern – vor allem in Ostdeutschland gibt es Regionen mit auffällig hohen Preisen.
  • Entwicklung der Kraftstoffpreise im 3. Quartal 2025: E5, E10, Diesel mit erneut leichtem Anstieg seit September
  • Stadt-Land-Vergleich: Kaum Unterschiede im Preisniveau, trotz ungleicher Tankstellenverteilung

Der Bericht hat dieses Mal viele Presseberichte zur Folge gehabt, die teilweise sehr populistisch („Der Osten wird abgezockt“) gehalten waren. Die Autoren solcher Beiträge haben den Bericht ganz offensichtlich nicht komplett gelesen oder waren, falls doch, mehr an Click-Zahlen im Internet als an seriöser Berichterstattung interessiert. Denn im Bericht spricht das Bundeskartellamt durchaus mehrere mögliche Erklärungen für Preisunterschiede zwischen Regionen an. Dazu zählen:

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Bericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundekartellamt hat in der letzten Woche den (beiliegenden) Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für das dritte Quartal 2025 veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Erkenntnisse sind hauptsächlich:

  • Regionale Unterschiede bei Spritpreisen:  Je nach Bundesland zahlt man für E5 bis zu 5 Cent/Liter mehr oder weniger. Auf regionaler Ebene sind die Unterschiede sogar noch größer – über 20 Cent/Liter.
  • Besonders günstig sind etwa Teile von Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern – vor allem in Ostdeutschland gibt es Regionen mit auffällig hohen Preisen.
  • Entwicklung der Kraftstoffpreise im 3. Quartal 2025: E5, E10, Diesel mit erneut leichtem Anstieg seit September
  • Stadt-Land-Vergleich: Kaum Unterschiede im Preisniveau, trotz ungleicher Tankstellenverteilung

Der Bericht hat dieses Mal viele Presseberichte zur Folge gehabt, die teilweise sehr populistisch („Der Osten wird abgezockt“) gehalten waren. Die Autoren solcher Beiträge haben den Bericht ganz offensichtlich nicht komplett gelesen oder waren, falls doch, mehr an Click-Zahlen im Internet als an seriöser Berichterstattung interessiert. Denn im Bericht spricht das Bundeskartellamt durchaus mehrere mögliche Erklärungen für Preisunterschiede zwischen Regionen an. Dazu zählen:

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FTG-News 2025-17 – Das Tankstellennetz am 01.07.2025

Der EID hat die Tankstellenbestandszahlen zur Jahresmitte 2025 veröffentlicht. Erstmals verfügt danach das deutsche Straßentankstellennetz über weniger als 14.000 Stationen. Die Zahl ist innerhalb eines halben Jahres um 71 auf noch 13.947 Stationen geschrumpft. Die Entwicklung gleicht der des Vorjahres, in dem die Netzschrumpfung ebenfalls fast ausschließlich im ersten Halbjahr stattfand. Einschränkend muss man sagen, dass der tatsächliche Rückgang der EID-Bestandszahlen um 20 Stationen geringer ausfällt: Wie wir schon im letzten Jahr mutmaßten, gab es bei der Übertragung der OMV-Tankstellen auf die Zahl der Esso-Stationen einen Zählfehler in dieser Größenordnung.

Ob dieser zahlenmäßige Rückgang, den der EID in Zusammenhang mit einem allgemeinen „Aufräumen im Downstreamsektor“ sieht, erst der Anfang einer noch viel stärkeren Netzschrumpfung ist (was wir oft von Medienvertretern gefragt werden), lässt sich derzeit noch nicht sagen. In der in der gleichen Ausgabe dieser EID-Sonderausgabe wird der Vorstandsvorsitzende der Westfalen AG mit den Worten zitiert: „Im Tankstellengeschäft differenzieren wir klar zwischen dem bestehenden fossilen Geschäftsmodell und der künftigen Ausrichtung. Neue Investitionen in rein fossile Tankstellen tätigen wir, abgesehen von punktuellen Ertüchtigungsmaßnahmen, nicht mehr.“ Vor dem Hintergrund der als „Vision Westfalen 2030“ bezeichneten Strategie seines Unternehmens und seiner persönlichen Überzeugung, dass sich die Elektromobilität im Pkw-Bereich „über kurz oder lang in Deutschland durchsetzen“ werde, eine verständliche Position, die aber andere mittelständische Firmen nicht unbedingt teilen.

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Das Tankstellennetz am 01.07.2025

Der EID hat die Tankstellenbestandszahlen zur Jahresmitte 2025 veröffentlicht. Erstmals verfügt danach das deutsche Straßentankstellennetz über weniger als 14.000 Stationen. Die Zahl ist innerhalb eines halben Jahres um 71 auf noch 13.947 Stationen geschrumpft. Die Entwicklung gleicht der des Vorjahres, in dem die Netzschrumpfung ebenfalls fast ausschließlich im ersten Halbjahr stattfand. Einschränkend muss man sagen, dass der tatsächliche Rückgang der EID-Bestandszahlen um 20 Stationen geringer ausfällt: Wie wir schon im letzten Jahr mutmaßten, gab es bei der Übertragung der OMV-Tankstellen auf die Zahl der Esso-Stationen einen Zählfehler in dieser Größenordnung.

Ob dieser zahlenmäßige Rückgang, den der EID in Zusammenhang mit einem allgemeinen „Aufräumen im Downstreamsektor“ sieht, erst der Anfang einer noch viel stärkeren Netzschrumpfung ist (was wir oft von Medienvertretern gefragt werden), lässt sich derzeit noch nicht sagen. In der in der gleichen Ausgabe dieser EID-Sonderausgabe wird der Vorstandsvorsitzende der Westfalen AG mit den Worten zitiert: „Im Tankstellengeschäft differenzieren wir klar zwischen dem bestehenden fossilen Geschäftsmodell und der künftigen Ausrichtung. Neue Investitionen in rein fossile Tankstellen tätigen wir, abgesehen von punktuellen Ertüchtigungsmaßnahmen, nicht mehr.“ Vor dem Hintergrund der als „Vision Westfalen 2030“ bezeichneten Strategie seines Unternehmens und seiner persönlichen Überzeugung, dass sich die Elektromobilität im Pkw-Bereich „über kurz oder lang in Deutschland durchsetzen“ werde, eine verständliche Position, die aber andere mittelständische Firmen nicht unbedingt teilen.

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