Bayerisches Ladenschlussgesetz
Das früher bundesweit geltende Ladenschlussgesetz ist seit dem 1. August 2025 nun endlich bundesweit außer Kraft. Bereits seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz über die Ladenöffnungszeit bei den Bundesländern, die daraufhin nach und nach eigene Gesetze über den Ladenschluss verabschiedeten, die durchgängig längere allgemeine Öffnungszeiten erlaubten als das Bundesgesetz.
Nun, nach fast 20 Jahren, hat sich auch Bayern vom Bundesgesetz verabschiedet – seit dem 1. August gilt dort das neue Bayerische Ladenschlussgesetz. Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr sind allerdings auch darin unverändert geblieben. Änderungen gibt es in der Darstellung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hauptsächlich in diesen Punkten:
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