Archives 2023

eRechnung ab dem 01.01.2025

Zum Thema E-Rechnung sind in letzter Zeit von vielen sachkundigen Stellen Informationen herausgegeben worden, bspw. von den Industrie- und Handelskammern, aber auch von Softwarehäusern und IT-Dienstleistern wie bspw. der Datev eG . Letztere hat auch einen „Leitfaden E-Rechnung“ erstellt, den wir als Anlage beifügen. Wir beschränken uns im Folgenden daher lediglich auf einige grundsätzliche Punkte und auf eine tankstellenspezifische Fragestellung.

Im Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber geregelt, dass ab dem 1.1.2025 die sog. eRechnung für steuerpflichtige Umsätze im gesamten B2B-Bereich (Unternehmer an Unternehmer) eingeführt wird, wenn sowohl Rechnungsaussteller als auch Empfänger im Inland ansässig sind. Die eRechnung ist nicht zu verwechseln mit einer PDF-Rechnung. Sie ist vielmehr ein strukturierter Datensatz, der mit dem passenden Rechnungs- bzw. Buchhaltungsprogramm vollautomatisch verarbeitet werden kann.

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Erkenntnislage zu Umweltauswirkungen von HVO 100 – Aktuelle Stellungnahme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hatte in einer Pressemitteilung vom 27.06.2024 die Behauptung aufgestellt, dass „HVO 100 noch schmutziger als herkömmlicher Diesel“ sei. Grundsätzlich hatte sie eigentlich nichts anderes festgestellt, als dass ein Dieselmotor auch bei der Verbrennung von HVO 100 Schadstoffe produziert. Das war aber auch vorher bekannt und ist natürlich kein HVO-, sondern ein Abgasreinigungsthema. Darüber hinaus behauptete die DUH aber auch, dass „bei der Verbrennung von HVO 100 neben mehr ultrafeinen Rußpartikeln auch mehr Stickoxide (NOx) ausgestoßen werden.“ Angesichts einer Teststichprobe von gerade einmal einem einzigen Fahrzeug (Euro-5-Diesel-Pkw VW Touareg 3) eine in dieser Allgemeinheit mehr als fragwürdige Feststellung.

Die Pressemitteilung muss sicher auch in dem Zusammenhang gesehen werden, dass die DUH sowie ihr Dachverband Transport & Environment (T&E), der auf EU-Ebene politische Lobbyarbeit für Elektrofahrzeuge macht, grundsätzlich den Einsatz von alternativen Kraftstoffen kritisieren. Sie seien keine Alternative zur Elektromobilität und zur Beschränkung des privaten Autoverkehrs.

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Die Cannabislegalisierung und ihre Bedeutung für die Sicherheit bei der Arbeit – Antworten auf häufige Fragen – Informationen der DGUV

Erwerb und Konsum von Cannabis sind seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hatte sich schon während des Gesetzgebungsverfahrens klar positioniert: „Cannabis hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Drogen schaden der Aufmerksamkeit oder fördern leichtsinniges Verhalten. Wer bei der Arbeit nicht nüchtern ist, gefährdet daher sich selbst und die Kolleginnen und Kollegen.“

Für Arbeitnehmer hat die DUGV bereits vor einigen Wochen einen Infoflyer „Cannabis? Nicht am Arbeitsplatz!“ herausgegeben. In 5 Fragen und Antworten zu Cannabis am Arbeitsplatz werden die wesentlichen Punkte für die Arbeitswelt und den Arbeitsschutz behandelt. Ein Ausdruck und Aushang am „Schwarzen Brett“ für die Mitarbeiter kann sicherlich nicht schaden.

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Weniger Autoverkehr trotz Bevölkerungswachstum und wachsendem PKW-Bestand

Obwohl es in Deutschland immer mehr Autos gibt, sind die Menschen damit weniger weit unterwegs. Das belegen sowohl die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wie auch eine aktuelle Analyse, für die Agora Verkehrswende gemeinsam mit der KCW GmbH umfangreiche Datenreihen zur Entwicklung des Personenverkehrs von 2019-2024 ausgewertet hat. Sie bestätigt eine Einschätzung, die wir bereits im Jahr 2020 auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie geäußert hatten: Die Kraftstoffabsätze des Jahres 2019 (die sich aus der höheren Fahrleistung ergaben) werden wir wahrscheinlich in Deutschland nicht mehr wieder bekommen. Einfach gesagt: Die gesunkene Fahrleistung hat das Wachstum der Bevölkerung und des Fahrzeugbestands überkompensiert.

Die beiden Haupterkenntnisse der (beiliegenden) Analyse sind:

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Im Dezember 2024 besteht letztmalig die Möglichkeit zur steuer- und beitragsfreien Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

Viele Tankstellenbetreiber haben bereits die Inflationsausgleichsprämie genutzt, um Mitarbeitern einen steuer- und beitragsfreien Zuschuss zum Gehalt zukommen zu lassen und sie an ihr Unternehmen zu binden. Der Höchstbetrag von 3.000 Euro kann von jedem Arbeitgeber bis zum 31.12.2024 gezahlt werden.

Für Tankstellenunternehmer, welche die Inflationsausgleichsprämie noch nicht bzw. noch nicht bis zum Höchstbetrag gezahlt haben, ist folgender Hinweis zur letztmaligen Auszahlungsmöglichkeit der Inflationsausgleichsprämie wichtig, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) aktuell erteilt hat:

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Arbeitnehmer können im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten – Urteil des LAG Köln

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 11. April 2024 (Az. 7 Sa 516/23) entschieden, dass ein Arbeitnehmer zumindest auf den ihm gesetzlich zustehenden Teil seiner Urlaubsansprüche nicht wirksam verzichten kann, solange sein Arbeitsverhältnis noch besteht – auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.

Es ging in dem Verfahren um einen Angestellten, der sich im Rahmen eines Arbeitsrechtsstreits mit seinem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hatte. Wegen dauerhafter Erkrankung hatte er noch keinen Urlaub genommen. Im Text des vom Arbeitsgericht festgestellten Vergleichs hieß es, Urlaubsansprüche seien „in natura gewährt“ und die Parteien seien sich „darüber einig, dass über die hier geregelten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht mehr gegeneinander bestehen.“ Das Arbeitsverhältnis endete einen Monat nach diesem gerichtlichen Vergleich.

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Änderung der Tabaksteuerverordnung – Aufhebung der Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak von 25 Gramm

Seit dem 1. Juli 2022 regelte § 31 Absatz 4 der Tabaksteuerverordnung eine Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak von 25 Gramm. Mit dieser Neuregelung sollte verhindert werden, dass in Shisha-Bars Wasserpfeifentabak aus Großpackungen entnommen und unzulässigerweise in Einzelportionen an Kunden verkauft wird. Bei der Bemessung der Höchstmenge von 25 Gramm war damals auf die Ausmaße gängiger Wasserpfeifen abgestellt worden.

Die Neuregelung führte in der Folge allerdings dazu, dass verschiedene Hersteller einen sogenannten “Zwei-Komponenten-Tabak” anboten, der als „normaler“ Pfeifentabak (und damit geringer) versteuert ist. Bei der Mischkomponente “Tabak” handelt es sich um aromatisierten Rauchtabak, in dem nach Angaben der Hersteller bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten sind. Glycerin oder Molasse wird als zweite Komponente gesondert verkauft. Der Käufer kann sich dann durch Mischen beider Komponenten „preiswert“ seinen eigenen Wasserpfeifentabak herstellen.

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UNITI expo – Fachmesse in Stuttgart

In Kürze ist es wieder so weit: Die UNITI expo öffnet ihre Tore für Fachbesucher vom 14. – 16. Mai 2024. Die Öffnungszeiten liegen am 14. und 15. Mai zwischen 09:00 bis 18:00 Uhr, am 16. Mai zwischen 09:00 bis 16:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1G01.). Der Stand steht auch als Treffpunkt für alle Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Auf der letzten UNITI expo präsentierten sich 431 Branchenunternehmen aus 37 Ländern. Auch in diesem Jahr kann man sich in drei Ausstellungshallen einen Überblick und detaillierte Einblicke in die Bereiche Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive, Shop & Convenience, Dienstleistung & Medien sowie Alternative Kraftstoffe verschaffen.

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JET-Tankstellen in Deutschland und Österreich stehen zum Verkauf

Der deutsche Tankstellenmarkt kommt nicht zur Ruhe. Nach Esso, OMV, TotalEnergies und Mabanaft möchte der nächste Konzern sein deutsches Tankstellennetz verkaufen.

Phillips 66, die Muttergesellschaft der JET Tankstellen Deutschland GmbH, hat in ihrem am 26. April veröffentlichten Quartalsbericht und im anschließenden Investorengespräch verkündet, die Firma wolle sich von ihren Tankstellennetzen in Deutschland und Österreich trennen. Der Verkaufsprozess sei bereits eingeleitet worden. Betroffen sind 811 Stationen in Deutschland und 162 in Österreich.

Mark E. Lashier, Präsident, CEO & Director von Phillips 66, äußerte sich gegenüber den Investorenvertretern: „Wir haben bereits Pläne angekündigt, Vermögenswerte zu veräußern, die nicht mehr zu unseren langfristigen Zielen passen, und wir haben uns zum Ziel gesetzt, über 3 Mrd. USD an Erlösen zu erzielen. Die erwarteten Erlöse werden unsere strategischen Prioritäten unterstützen, einschließlich der Rendite für unsere Aktionäre. In diesem Quartal haben wir einen Prozess zur Veräußerung unseres Retail-Geschäfts in Deutschland und Österreich eingeleitet und die Mitarbeiter über die Pläne informiert. Der Abschluss der Veräußerungen ist abhängig von zufriedenstellenden Marktbedingungen und den üblichen Genehmigungen.“

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kraftstoffe.info – Online-Plattform informiert über neue Kraftstoffsorten XTL und B10

Sobald die Novelle der 10. BImSchV sowie das daran gekoppelte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind, können die neuen Dieselsorten an Tankstellen auch an Endverbraucher verkauft werden. Dies wird voraussichtlich im Mai der Fall sein.

Wie bei der seinerzeitigen Einführung von E10 ist besonders unter Privatkunden der Kenntnisstand über die neuen Kraftstoffe gering. Verbände der Kraftstoff- und Automobilindustrie haben daher die Online-Plattform „kraftstoffe.info“ als Informationsportal rund um innovative Kraftstoffe gestartet, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Das die Verbraucher am meisten Interessierende dürfte sein, ob das jeweilige Fahrzeug mit den neuen Dieselsorten betankt werden darf.

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