Archives 2021

Unser Kooperationspartner TÜV Rheinland Akademie

Heute möchten wir nochmals auf das Angebot “TÜV Rheinland Unterweisungslösung” unseres Kooperationspartners TÜV Rheinland Akademie hinweisen. Auf dieser digitalen Plattfom finden sich Online-Schulungen für alle wensetlichen Theman, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für einen (Tankstellen-)Betrieb ergeben können und somit für die betriebliche Sicherheit wichtig sind.

Teilnehmer der Unterweisungen werden gezielt auf sicherheitstechnische, arbeitsschutzrelevante und gesundheitliche Gefährdungen aufmerksam gemacht und erhalten nach erfolgreichem Absolvieren des integrierten Wissenstets eine elektronische Teilnahmebescheinigung, die auch zur Dokumentation und als Unterweisungsnachweis für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften dient.

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Corona – Aktuelle Änderungen

Trotz der weiterhin sehr hohen Fallzahlen und Inzidenzen setzt die Bundesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus nun hauptsächlich auf die Eigenverantwortung der Bürger. Die von den Ländern genutzte Übergangsfrist für die bisher geltenden strengen Einschränkungen läuft an diesem Wochenende aus.

Grundsätzlich sollen die Corona-Regeln in Deutschland nach der Übergangsfrist bis 2. April weitgehend wegfallen. Dann gilt beispielsweise keine Maskenpflicht mehr in Geschäften oder Freizeiteinrichtungen, 2G- oder 3G-Regelungen fallen weg und auch Kontaktbeschränkungen werden vollständig aufgehoben. Es gibt dann noch eine Verteilung in “Basisschutz” und “Hotspot”-Regelungen.

Für “besonders verletzliche Gruppen” sieht die Anschlussregelung der Corona-Maßnahmen einen Basisschutz vor, der weiterhin bestehen soll. So sollen beispielsweise Menschen in Pflegeheimen, der ambulanten Pflege oder auch in Krankenhäusern besonders geschützt werden. Dort kann daher die Maskenpflicht aufrechterhalten bleiben. Gleiches gilt für die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und auch die Testpflicht an Schulen. Entscheidend ist allerdings immer die jeweilige Regelung des Bundeslandes.

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Corona – Verlängerung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld und des Entschädigungsanspruchs nach § 56 Abs. 1a IfSG

Am 18. März 2022 hat der Bundesrat in einer Sondersitzung dem Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen zugestimmt. Das Gesetz wurde noch am gleichen Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 19. März 2022 in Kraft. Den Gesetzestext finden Sie als Anlage beigefügt.

Mit diesem Gesetz wurden der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a SGB V sowie der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG im Falle einer notwendigen pandemiebedingten Betreuung von Kindern bis zum 23. September 2022 verlängert. Beide Regelungen wären ansonsten am 19. März 2022 ausgelaufen.

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Corona – Wegfall vieler Regeln durch Änderung des IfSG

Mit Ablauf des 19. März 2022 sind mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Rechtsgrundlagen für die meisten Schutzmaßnahmen nach §§ 28a und 28b IfSG entfallen. Flächendeckende 3G-Zugangskontrollen am Arbeitsplatz und die Pflicht zur mobilen Arbeit von zu Hause treten damit definitiv außer Kraft. Der Arbeitgeber kann zwar im Rahmen seines Hausrechts eine 3-G Zutrittsregel für Besucher und Kunden einführen, für die eigenen Arbeitnehmer ist dies nach überwiegender Auffassung jedoch rechtlich nicht zulässig.

Gem. § 28b Abs. 3 IfSG sind die zum Impf- oder Genesenestatus erhobenen Daten spätestens am Ende des sechsten Monats nach ihrer Erhebung zu löschen. Da nach dem 19. März 2022 keine Notwendigkeit mehr für die Aufbewahrung dieser Daten besteht, rät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus datenschutzrechtlichen Gründen zur unverzüglichen Löschung.

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Pressemitteilung unseres Dachverbandes ZTG e.V. zum angeblich vom Bundesfinanzministerium geplanten Tankrabatt: “Von hinten durch die Brust ins Auge geschossen!”

Unser Dachverband ZTG e.V. reagiert mit einer Pressemitteilung auf den angeblich vom Bundesfinanzministerium geplanten Tankrabatt: Von hinten durch die Brust ins Auge geschossen!”.

Grundsätzlich begrüßt der ZTG zwar jede Bemühung, die Kraftstoffpreise zu senken, doch hält er einen an der Tankstelle gewährten Tankrabatt für den falschen Weg. ZTG-Geschäftsführer
Jürgen Ziegner: „Das wäre sprichwörtlich von hinten durch die Brust ins Auge geschossen.“ Warum der Staat nicht über eine befristete Senkung der Energiesteuer und ein gleichermaßen befristetes Aussetzen der CO2-Steuer auf direktem Weg die Belastung vermindert, statt weiterhin die vollen Steuern einzunehmen und dann den Rabatt an die Tankstellenbetreiber
zurückzuzahlen, erschließt sich dem ZTG nicht. Das wäre eine hochbürokratische Maßnahme, umso mehr, wenn damit tatsächlich gemeint sein sollte, dass jede Tankstelle dafür auch noch die jeweiligen Tankquittungen beim Finanzamt einreichen muss. Kaum vorstellbar in Zeiten der Digitalisierung.

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Erhöhung der Freigrenze für steuerfreien Sachbezug

Für Arbeit­nehmer ist es immer erfreulich, wenn eine gute Arbeits­leistung auch durch zusätzliche Aufmerk­samkeiten des Arbeitgebers in Form von Mitarbeiter­benefits honoriert wird. Dies geschieht vielfach in der Form von Tankgutscheinen.

Die Frei­grenze des steuer­freien Sach­bezuges wurde zum 01.01.2022 auf 50,00 € erhöht (bislang 44,00 €). Arbeitgeber haben also weiterhin die Möglichkeit, ihren Angestellten einen steuerfreien Sachbezug in Form von Gutscheinkarten oder Tankkarten zur Verfügung zu stellen. Allerdings wurden die Vorgaben spezifiziert. Inzwischen sind Gutscheine für Mitarbeiter nur dann erlaubt, wenn Sie einen direkten Sachbezug beinhalten:

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Das Tankstellennetz am 01.01.2022

Traditionell veröffentlicht der Energie Informationsdienst (EID) in der zweiten Februarhälfte die von ihm erhobenen Tankstellenzahlen zum Stichtag 1. Januar. Zwar haben sich in den einzelnen Netzen durchaus Änderungen ergeben, doch stagniert die Gesamtzahl der Tankstellen auf erstaunlich hohem Niveau – 14.099 Straßentankstellen bedeuten netto lediglich eine Station weniger als vor Jahresfrist.

Erstaunlich hohes Niveau meinen wir angesichts der Tatsache, dass der Kraftstoffabsatz sich nicht nennenswert gegenüber dem Jahr 2020 erholt hat. Der OK-Absatz stieg nach den inzwischen vorliegenden amtlichen Zahlen des BAFA lediglich um 1,6%, der von DK um nur 0,4 %. Der unten abgebildete Vergleich zu den Zahlen des Vor-Corona-Jahres 2019 zeigt, was der Branche weiterhin fehlt und wahrscheinlich auch nicht mehr zurückkommt. Neben den gesellschaftlichen Veränderungen, die sich durch Home-Office und Videokonferenzen ergeben, lassen die derzeit enormen, aber auch die langfristig politisch gewollten Preissteigerungen sowie die zunehmende Elektromobilität eine Rückkehr früherer Absatzzahlen illusorisch erscheinen.

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Dramatische Lage der Tankstellenbetreiber im deutsch-polnischen Grenzgebiet

Die Lage der Tankstellenbetreiber an der deutsch-polnischen Grenze ist aufgrund der Preisunterschiede dramatisch. Unser Dachverband ZTG e.V. fordert darum kurzfristige Hilfe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, das Bundesministerium für Finanzen sowie durch die betroffenen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Ohne finanzielle Hilfen werden viele Tankstellen bald schließen müssen.

Die Pressemeldung des ZTG e.V. zum Thema finden Sie unter https://www.ztg-deutschland.de/topics/pressemeldungen/

 

Corona – Niedersachsen ermöglicht längere Arbeitszeiten

Das Bundesland Niedersachsen hat anlässlich der steigenden Corona-Inzidenzen auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 ArbZG eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 10. April 2022 ermöglicht, von Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes abzuweichen.

Die anliegende Allgemeinverfügung lässt seit dem 12. Januar 2022 in Abweichung von §§ 9, 11 ArbZG Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten zu, die zur kritischen Infrastruktur gehören, z. T. unter der Voraussetzung, dass dies aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus erforderlich ist.

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Der Fachverband Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V. trauert um sein langjähriges Vorstandsmitglied Herrn Wolfgang Dohm, der am 04. Januar 2022 in seiner Heimatstadt Essen verstorben ist.

Herr Dohm hat unseren Verband über drei Jahrzehnte wesentlich geprägt. Unsere Mitglieder schätzten sein großes Herz und seine stetige Hilfsbereitschaft. Auch im Ruhestand blieb er dem FTG und seinen Mitgliedern eng verbunden.

Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. Wir werden Wolfgang Dohm vermissen!


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