Corona – FAQ zur 3G-Regel am Arbeitsplatz

Mit dem FTG-Newsletter 2021-30 vom 19.11.2021 hatte der FTG e.V. seine Mitglieder darüber informiert, dass Bundestag und Bundesrat Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze beschlossen haben. Der neu gefasste § 28b Abs. 1-3 IfSG sieht die Einführung einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor. Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) soll die 3G-Regel ab dem 24. November 2021 gelten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dies zum Anlass genommen, FAQs mit Fragen und Antworten zur 3G-Regelung bereit zu stellen. Sie sind unter dem folgenden Link abrufbar: BMAS – FAQs zu 3G am Arbeitsplatz. Wir haben die wichtigsten Aussagen für Sie zusammengefasst:

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Corona – Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.11.2021

Gestern hat die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin getagt und der Bundestag hat die geplanten Änderungen im Infektionsschutz beschlossen.

  1. Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

Als Anlage erhalten Sie den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von gestern. Die Nr. 5 und Nr. 18 dürften die wichtigsten Informationen für das Tankstellengewerbe enthalten. Zudem ist der Appell an die Bürger erwähnt, die AHA+AL-Regeln unbedingt einzuhalten.

Auszugsweise in Stichworten, Details können im Beschluss nachgelesen werden. Zum Teil erfolgt die Umsetzung über Bundesgesetz (gültig nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt), teilweise durch neue Corona-Landesverordnungen (voraussichtlich gültig ab 25.11.2021):

  • Nr. 1 Seite 2: Impfaufruf
  • Nr. 3 Seite 3: Booster-Impfungen für alle ab 18 Jahren frühestens nach fünf Monaten, wenn genügend Impfstoff vorhanden, sonst nach sechs Monaten. Umsetzung durch Staats- und Senatskanzleien.
  • Nr. 5 Seite 4: Arbeitsplatz: Einführung 3G-Regel, die vom Arbeitgeber täglich (!) zu kontrollieren und zu dokumentieren ist. Einführung des Fragerechts für Arbeitgeber. Weiterhin Testangebotspflicht zweimal pro Woche (kostenlose Testmöglichkeit). Pflicht, Homeoffice zu ermöglichen (wo möglich).

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Lagerung von Flüssiggasflaschen

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein wandte sich an unseren Dachverband ZTG e.V. und teilte mit, es sei im Rahmen der Aufsichtstätigkeit der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde in Schleswig-Holstein aufgefallen, dass im Einzelhandel (Tankstellen, Supermärkte, Campingzubehör, Baumärkte etc.) Flüssiggasflaschen häufig nicht vorschriftsmäßig gelagert werden. Üblicherweise werden die für den Verkauf vorgesehenen Flaschen sowie die von den Kunden zurückgegebenen Flaschen in Gitterboxen gelagert. Von den Flaschen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen und die Umgebung ausgehen. Deshalb sind bei der Wahl des Standortes der Gitterboxen insbesondere die Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 zu beachten.

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Zoom-Meeting zur TÜV Rheinland Unterweisungslösung

Betriebliche Unterweisungen mit Unterweisungsnachweis sind eine wichtige Schutzmaßnahme für Arbeitnehmer und Unternehmen und daher bei vielen Tätigkeiten Pflicht. Die TÜV Rheinland Unterweisungslösung ermöglicht die Durchführung von Online-Unterweisungen so einfach wie nie zuvor.

Um seinen Mitgliedern die Unterweisungslösung des TÜV Rheinland vorzustellen, lädt der FTG e.V. für

Donnerstag, den 18.11.2021, 14:00 h

zu einem Zoom-Meeting ein.

Die Benennung von Erst- und Brandschutzhelfern, die jährliche Unterweisung im Infektionsschutz nach der behördlichen Erstbelehrung, die wiederkehrende Hygieneschulung – die vom Gesetzgeber vorgeschriebene regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu sicherheitstechnischen, arbeitsschutzrelevanten und gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz stellt oft eine logistische Herausforderung dar. Die Schichten sind knapp besetzt, es fehlt die Zeit, das Tagesgeschäft hat Vorrang. Und selbst wenn die erforderlichen Schulungen und Auffrischungen der Kenntnisse erfolgen, mangelt es häufig an der Dokumentation.

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Checkliste Geschäftsplanung 2022

Wie bereits in den letzten beiden Jahren hat der FTG e.V. erneut eine Checkliste erstellt, die bei der Geschäftsplanung für das Jahr 2022 helfen soll. Einige Punkte sind neu, andere die gleichen wie im letzten Jahr.

Einige Überlegungen zur Planung:

Bei der Absatz- und Umsatzplanung bleibt zunächst festzuhalten, dass in den ersten zwei Dritteln des Jahres 2021 der Absatz von Diesel 1,6 % und der von OK 1,8 % unter den jeweiligen Zahlen des Pandemie-Jahres 2020 lagen, trotz relativ starker Absätze im August 2021. Für das nächste Jahr bleibt weiterhin die Frage, wie stark sich die durch die Corona-Pandemie ausgelösten langfristigen Verhaltensänderungen auswirken werden. Bereits heute ist klar, dass die Kraftstoffabsatzzahlen des Jahres 2019 in Deutschland nicht wieder erreicht werden können. Speziell große Firmen verkünden immer häufiger, dass sie nicht zu den Dienstreise-, Meeting- und Bürogewohnheiten aus der Zeit vor Corona zurückkehren werden. Videokonferenzen und Home-Office-Lösungen werden bleiben, wenn auch nicht in dem Ausmaß wie während der Lockdowns.

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Unser neuer Kooperationspartner TÜV Rheinland Akademie

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Herr Christian Hinn, Leiter digitale Plattformen bei der TÜV Rheinland Akademie, die „TÜV Rheinland Unterweisungslösung“ vorgestellt. Diese bietet Online-Schulungen für alle wesentlichen Themen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für einen (Tankstellen-)Betrieb ergeben können und somit für die betriebliche Sicherheit wichtig sind.

Teilnehmer der Unterweisungen werden gezielt auf sicherheitstechnische, arbeitsschutzrelevante und gesundheitliche Gefährdungen aufmerksam gemacht und erhalten nach erfolgreichem Absolvieren des integrierten Wissenstests eine elektronische Teilnahmebescheinigung, die auch zur Dokumentation und als Unterweisungsnachweis für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften dient.

Weitere Informationen sowie einen Mitschnitt des Vortrages finden Sie unter der Rubrik “Newsletter” in unserem Mitgliederbereich, in den Sie sich mit Ihrem Passwort einloggen müssen.

Unser neuer Kooperationspartner studibus.de

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Thomas Großnann, Geschäftsführer unseres neuen Kooperationspartners studibus.de, das für Tankstellenbetreiber interessante Zusatzgeschäft mit einem Transporterverleih vorgestellt.

Weitere Informationen sowie einen Mitschnitt des Vortrages finden Sie unter der Rubrik “Newsletter” in unserem Mitgliederbereich, in den Sie sich mit Ihrem Passwort einloggen müssen.

 

Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020/21 unseres Dachverbandes ZTG e.V. ist erschienen.

Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020/21 unseres Dachverbandes ZTG (Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.) ist erschienen.

Darin können Sie nachlesen, welche Themen im Fokus des ZTG und seiner Landesverbände standen und was unsere Verbandsorganisation in der Tankstellenbranche bewegen konnte:

http://www.ztg-deutschland.de/cms/wp-content/uploads/2021/09/ZTG-Jahresbericht-2021_Web.pdf

 

 

 

 

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 10. September 2021.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis zum 24. November 2021 verlängert wird. Neu enthält die Verordnung, die am 10. September in Kraft tritt, die Verpflichtung der Arbeitgeber:

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Energiekostenvergleich für PKW an Tankstellen ab 1. Oktober 2021

Was nutzt es dem Diesel tankenden Kunden, wenn er an der Tanksäule lesen kann, wie hoch die Energiekosten pro 100 km seines Fahrzeugtyps wären, hätte dieser anstatt eines Dieselmotors einen Benzinmotor oder einen Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder einen Elektromotor oder liefe mit Auto- oder Erdgas? Die Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: „Die Kosten des vielfältigen Kraftstoff- bzw. Energieträgermarktes sollen so den Verbraucherinnen und Verbrauchern vergleichbar aufbereitet werden und für alternative Antriebe und Energieträger für Personenkraftwagen (PKW) sensibilisieren.“ Dazu ließe sich viel sagen, jedoch vergebens, denn am 25. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) die erstmalige Einführung des Energiekostenvergleichs an Tankstellen beschlossen, übrigens in Umsetzung einer europäischen Richtlinie.

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