TotalEnergies verkauft das deutsche Tankstellennetz an Couche-Tard

Erst vor kurzem hat sich unser Dachverband ZTG e.V. in einem noch nicht veröffentlichten Interview gegenüber einer Fachzeitschrift geäußert, dass bei Unternehmen mit Tankstellennetzen Mittelständler und integrierte Mineralölkonzerne sich u.a. dadurch unterscheiden, dass es bei ersteren hauptsächlich darum geht, wie man Tankstellen betreibt, bei letzteren jedoch auch immer, ob man sie in einem Markt noch weiter betreibt. Zuletzt sah man dies in Deutschland an den Beispielen Esso und OMV. Ab heute wird die Liste durch TotalEnergies ergänzt. Relativ zeitgleich mit der Veröffentlichung der entsprechenden Pressemitteilung zum Verkauf des deutschen und niederländischen Tankstellengeschäfts von TotalEnergies an den kanadischen Convenience-Konzern Couche-Tard erhielten wir dankenswerterweise eine Mail von Christian Howe, Direktor Tankstellen der TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH, aus der wir zur Vermeidung von Missverständnissen nicht zitieren, sondern sie nachstehend in voller Länge wiedergeben:

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Tankbetrug

Wir möchten auf eine Art des Tankbetrugs hinweisen, die aktuell vermehrt vorkommt.

Die Täter betanken hierbei ein Fahrzeug bis zum Maximalbetrag. Danach wird der Shop ohne Schutzmaske betreten und an der Kasse darum gebeten, die Zapfsäule wieder freizuschalten, da das Fahrzeug noch nicht voll betankt sei. Die Bezahlung soll nach Abschluss des gesamten Tankvorgangs erfolgen.

Dies wird – auch unter Befüllung im Fahrzeug befindlicher weiterer Tankbehältnisse – teilweise mehrfach wiederholt und dann die Fläche ohne Bezahlung verlassen – was zu entsprechend hohen Schadenssummen führt.

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und weisen (neuerlich) darauf hin, dass das Freischalten von Tanksäulen ohne vorherige Bezahlung untersagt ist!

Amtlicher Mineralölabsatz 2022

Nach der jetzt vorliegenden Mineralölabsatzstatistik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Jahr 2022 ist der Mineralöl-Inlandsabsatz im letzten Jahr um rund 2 Prozent gestiegen. Dabei war der Dezember ein besonders schwacher Monat – der gesamte Mineralölabsatz sank gegenüber dem Dezember 2021 um 10 Prozent.

Bei den für Tankstellen relevanten Produkten Benzin und Diesel wirkten sich im letzten Jahr viele verschiedene Ursachen in unterschiedlicher Wirkung auf die Absätze aus. Die Corona-Auswirkungen der Vorjahre gingen zurück bzw. fielen weg, was sich bspw. in weniger Home-Office und mehr privaten Reisen zeigte. Dies kam insbesondere den Benzinabsätzen zugute. Hinzu kommt, dass die Neuzulassungen von Benzinern (incl. Hybridfahrzeugen) in 2022 und auch schon in den Vorjahren weitaus höher waren als die von Diesel-Pkw. Hätte es das aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine entstandene Rekordpreisniveau nicht gegeben, wäre sicher eine noch höhere Absatzsteigerung als 3,5 % möglich gewesen, was sich allein in den 3 Monaten des „Tankrabatts“ zeigte.

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Weitere Einschränkungen im Tabakwarenverkauf durch nächste Tabakproduktrichtlinie der EU – Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu TPD3 gestartet – Verbändebündnis

Unser Dachverband Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) hatte es bereits im ZTG-Report 2/2022 angekündigt: Die Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union („TPD2“) vor. Die TPD2 liefert den rechtlichen Rahmen für die Regulierung von Tabakwaren in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es wurde festgelegt, dass diese Produktrichtline regelmäßig geprüft, überarbeitet und angepasst werden soll. Jetzt steht der Plan für ein „rauchfreies Europa“ auf der Agenda.

Zu befürchten sind noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Werden die geplanten Änderungen vollzogen, sind negative bis existenzbedrohende Folgen nicht nur für den Tabakwarenverkauf, sondern für das gesamte Shopgeschäft der Tankstellen zu erwarten. Die Konsequenzen wären starke Absatzrückgänge, Wegfall von Neueinführungen und Promotions sowie der Verlust von Werbekostenbeiträgen der Industrie. Einzige Profiteure sind Zigarettenschmuggler und –fälscher.

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Licht-Test 2023

Mit Hilfe des Engagements unserer Verbandsmitglieder wollen wir auch in diesem Jahr wieder dazu beitragen, Mängel an den Licht-Anlagen von Pkw und Nutzfahrzeugen zu reduzieren.

Wenn Sie an der Aktion „Licht-Test 2023“ teilnehmen möchten, bieten wir Ihnen als unterstützenden Service die kostenlose Zusendung von bis zu 30 Plaketten sowie zwei Plakaten im Format DIN A2 an. Das aktuelle Motiv sehen Sie unten.

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Kooperationsvereinbarung mit Minerva KundenRechte

Inflation, steigende Energiepreise, höhere Lebenshaltungskosten – zusätzlich zur allgemeinen Teuerung müssen viele privat krankenversicherte Tankstellenbetreiber jetzt (oder in Kürze – die DKV kündigt Prämienerhöhungen zum 01.04.2023 an) noch die Beitragssteigerungen der Krankenversicherer verkraften.

Ein Tarifwechsel ist hier die einzige Möglichkeit, die Kosten zu senken. Privat Krankenversicherte wechseln dann in einen besseren Tarif beim Versicherer, der nicht nur günstiger ist, sondern nicht selten sogar mehr Leistungen bietet.

Möglich macht diese Kostenbremse § 204 VVG, das sogenannte Tarifwechselrecht, das der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz verankert hat. Hintergrund und Anlass für § 204 VVG: PKV-Kunden sind dauerhaft an ihren Versicherer gebunden, da der Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nur schlecht möglich ist. Auch vom Versichererwechsel ist abzuraten, da die angesparte Alterungsrückstellung verloren geht. Mit § 204 VVG hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Versicherer den Wechsel auf einen attraktiveren Tarif zulassen muss – und zwar unabhängig von Gesundheitszustand und Alter.

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Tabaksteuerzeichen an Substanzen (Liquids) für E-Zigaretten – Überprüfungen des Zolls

Bekanntlich unterliegen nach dem 2021 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts „Tabakwaren, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren“ der Tabaksteuer. Zu den Substituten zählen Erzeugnisse, „die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.“

Diese neue Regelung gilt seit Juli 2022. Bis zum 13. Februar 2023 galt eine Übergangszeit, in welcher der Handel seine Altbestände an Liquids ohne Steuer abverkaufen konnte. Seit diesem Tag ist nur noch der Verkauf von versteuerten Liquids zulässig, der Verkauf unversteuerter Ware erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Der Abverkauf unversteuerter Ware ist offenbar nicht allen Verkaufsstellen rechtzeitig gelungen. Zusätzlich scheint auch nach Juli 2022 noch viel unversteuerte Ware aus dem Ausland nach Deutschland in den Handel gekommen zu sein.

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Warnmeldung! Neue Betrugsmasche bei CashToCode-Bezahlungen

Aus dem Mitgliederkreis werden wir auf eine neue Betrugsmasche aufmerksam gemacht, die das Produkt CashToCode betrifft, und mit der die Betrüger offenbar einzelne Tankstellen bereits in fünfstelliger Höhe geschädigt haben.

CashToCode ist eine Zahlungsmethode für Käufe im Internet, ähnlich wie die Paysafecard. Der Unterschied besteht darin, dass mit CashToCode Kunden die Möglichkeit haben, anonym und ohne Herausgabe von Bankdaten im Internet bezahlen zu können. Das Bezahlsystem funktioniert über einen in der entsprechenden App generierten Barcode. Dieser wird bei einem Kauf im Netz (bspw. Guthaben für Online-Casinos oder Dating-Apps) erstellt und kann gegen Vorlage bei einem teilnehmenden Händler bar bezahlt werden. Mit jedem einzelnen Code können bis zu 400 Euro geladen bzw. bezahlt werden.

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„Kraftstoff-News“ – ein Newsletter der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Offenbar steht das Bundeskartellamt unter politischem Druck, Aktivitäten auf dem Kraftstoffmarkt nachzuweisen. Dieser Eindruck ergibt sich, wenn man die Pressemitteilung des Amtes zu „„Kraftstoff-News“ – ein Newsletter der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe“ gelesen hat:

„Bonn, 2. Februar 2023: Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt bietet eine neue Serviceleistung an. In einem Newsletter werden wir künftig monatlich über aktuelle Entwicklungen auf den Kraftstoffmärkten informieren. Wenn Sie den Newsletter regelmäßig beziehen wollen, schicken Sie bitte eine kurze Nachricht an lea.pueschel@bundeskartellamt.bund.de  mit dem Betreff: „Kraftstoff-News“.

In der aktuellen ersten Ausgabe geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Preise für E5, E10 und Diesel sowie des Abstands der Tankstellenpreise zum Rohölpreis. Ein besonderes Augenmerk liegt diesmal auf den besonders hohen Preisen an den Autobahntankstellen.“

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Begründungspflicht bei Ablehnung von Pflegezeiten

Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (sog. Vereinbarkeitsrichtlinien-umsetzungsgesetz – VRUG)“ am 24.12.2022 in Kraft getreten.

Darin geht es um verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie wurden im Wesentlichen folgende, von der Betriebsgröße abhängige Regelungen eingeführt:

Für Betriebe mit i. d. R. 15 oder weniger Arbeitnehmern gilt: Wollen Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen, muss diese Ablehnung zukünftig begründet werden.

Für Ansprüche auf eine Pflege- und Familienpflegezeit in Kleinbetrieben gilt: Ebenso, wie es in Kleinbetrieben mit bis zu 15 Beschäftigten bisher kein Anspruch auf Pflegezeit gab, bestand bislang auch für Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 25 Beschäftigten kein Anspruch auf Familienpflegezeit.

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