Alle Beiträge von FTG e.V.

Corona – Neues zur Maskenpflicht ab dem 27.04.2020

Im Laufe des heutigen Nachmittags hat das Land Niedersachsen eine “Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus” veröffentlicht (siehe Anlage). Diese ist somit wirksam und tritt am kommenden Montag, 27.04.2020, in Kraft.

Diese Verordnung enthält bewusst nur Hinweise zur Maskenpflicht für “Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen….”, jedoch nicht für das Verkaufspersonal.

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Coronakrise – Erweiterte Notbetreuung von Kindern

Bislang wurden nur wenige Berufsgruppen, darunter Ärzte und Pflegepersonal, als “systemrelevant” eingestuft – nur sie waren berechtigt, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Jetzt bekommen mehr Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder. Auf die Ausweitung hatten Bund und Länder sich am Mittwoch verständigt, doch wird es zunächst keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse.

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Coronakrise – Berufsgenossenschaft BGHW bietet Beitragsstundung an

Die Berufsgenossenschaft BGHW, der die meisten Tankstellen angehören, hat heute mit der in der Anlage beigefügten Rundmail über die Möglichkeit der Beitragsstundung informiert. Diese Nachricht ist angesichts der derzeit angespannten Liquidität vieler Betriebe schon deswegen wichtig, weil den Mitgliedsunternehmen der BGHW in der nächsten Woche die Beitragsbescheide zugesendet werden.

Das Entlastungspaket der BGHW sieht folgendes vor:

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Autowäsche in Niedersachsen ab heute wieder erlaubt

Ab Mittwoch, 8. April, ist die Autowäsche in Niedersachsen wieder erlaubt – ein Erfolg der Verbandsarbeit, auch des FTG. Zulässig ist jetzt bis zum 19.4.2020 nach §3, 9. der revidierten Corona-Verordnung  “die Nutzung von Autowaschanlagen für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge sowie für die vollautomatische Reinigung privat genutzter Fahrzeuge ohne Durchführung vor- und nachgelagerter Reinigungsschritte durch die Kundinnen und Kunden”.

Die Öffnung von Portalwaschanlagen und Autowaschstraßen ist damit wieder möglich. Weiterhin untersagt bleibt leider die Öffnung von Selbstwaschplätzen für Nutzung durch Privatpersonen. Selbstwaschplätze dürfen nach dem vorstehenden Text ausschließlich  “für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge” genutzt werden, was sich in der Praxis sicher nicht kontrollieren ließe und auch kaum lohnend erscheint. Wichtig: Auch bei Waschstraßen und Portalwaschanlagen muss sichergestellt werden, dass keine Vorwäsche oder Nacharbeiten durch die Kunden selbst erfolgt. Achten Sie bitte auch darauf, dass in jedem Fall die in § 2 der Verordnung genannten Abstandsregelungen eingehalten werden.

Fazit: Keine perfekte Lösung, aber eine gewaltige Verbesserung gegenüber der in der letzten Woche verkündeten Verordnung, die auch gerade noch rechtzeitig vor den Ostertagen gekommen ist.

Corona-Spuckschutz

Ein einfacher Weg,  seine MitarbeiterInnen und sich selbst vor Tröpfcheninfektionen besser zu schützen, ist die Anbringung einer Plexiglasscheibe über Tresen oder Theke. Anbieter finden Sie im Internet, wenn Sie das Stichwort “Spuckschutz” eingeben.

Co­ro­na­vi­rus: Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm und Schutz­schild

Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium hat sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Wir wappnen unser Gesundheitssystem und die Wirtschaft finanziell für das Bewältigen der Epidemie.

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Kurzarbeit wird erleichtert – Bundestag beschließt Gesetzentwurf

Arbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag im Eilverfahren einstimmig einen Gesetzesentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Der Gesetzentwurf war erst am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt worden. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können.

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