Lockdown – Corona-Verordnungen der Bundesländer

Lockdown – Corona-Verordnungen der Bundesländer

Die verschärften Corona-Verordnungen der Bundesländer sind inzwischen fast alle veröffentlicht und treten spätestens heute am 16. Dezember in Kraft. Einige Bundesländer haben bis zuletzt an ihren Texten gearbeitet. Herr Stephan Zieger, Geschäftsführer des bft e.V., hat in der Kürze der Zeit die Hauptarbeit bei einem Überblick über die Bestimmungen geleistet, den wir nachstehend wiedergeben.

Unverändert in Kraft bleiben die Vorschriften über das Maskentragen und die Abstandsbestimmungen. Hygienepläne sind nach wie vor aufzustellen, anzupassen und einzuhalten. Es bleibt auch bei der Zahl von einem Kunden pro 10 m² Verkaufsfläche im Shop. Hier gibt es keine Änderungen.

Tankstellen dürfen nach wie vor während der gesamten Ladenöffnungszeit offen halten. Sie unterliegen in manchen Bundesländern einem Verbot des Verkaufs bestimmter Sortimente. Hierzu zählen in allen Bundesländern der Verkauf von Feuerwerkskörpern, der generell verboten bleiben wird und in vielen Bundesländern der Verkauf von alkoholischen Getränken zu bestimmten Zeiten.

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FTG e.V.