Haftpflichtversicherung für Kfz-Anhänger – Gesetzesänderung bringt alte Regelung zurück
Bis zum Jahr 2010 waren die Prämien für die Haftpflichtversicherung eines Kfz-Anhängers sehr niedrig. Hintergrund dieser Prämienkalkulation der Versicherer war, dass bei einem Unfall eines Gespanns überwiegend die Versicherung des Zugfahrzeuges leisten musste, weil von diesem die größte Gefahr ausgeht. Die Anhängerversicherung trat praktisch nur für Alleinunfälle ein, beispielsweise, wenn ein abgestellter Anhänger durch Sturmböen gegen ein Auto gedrückt wurde.
Dann führte ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu einer völlig neuen Situation. Der BGH entschied nämlich im Oktober 2010:
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