Ermäßigung des Steuersatzes für vor Ort verzehrte Speisen bis 31.12.2022 verlängert

Ermäßigung des Steuersatzes für vor Ort verzehrte Speisen bis 31.12.2022 verlängert

Eigentlich war die Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 7% für vor Ort verzehrte Speisen bis zum 30.6.2021 befristet. Da Gaststätten und auch Tankstellen-Bistros während der Pandemie über Monate nicht öffnen durften, wurde der damit verbundene Förderungszweck großteils verfehlt. Der Gesetzgeber hat daher mit dem „Dritten Corona-Steuerhilfegesetz“ diese Regelung bis zum 31.12.2022 verlängert.

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