Co­ro­na­vi­rus: Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm und Schutz­schild

Co­ro­na­vi­rus: Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm und Schutz­schild

Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium hat sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Wir wappnen unser Gesundheitssystem und die Wirtschaft finanziell für das Bewältigen der Epidemie.

Dem Bundesgesundheitsministerium wurde bereits eine Milliarde Euro zusätzlich gegeben, vor allem für Schutzausrüstung und das Robert-Koch-Institut. Das Bundesministerium für Forschung und Bildung erhält 145 Millionen Euro für die Entwicklung eines Impfstoffs.

Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.

Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst.  Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Wir werden ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufstellen. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird dies unverschuldete Finanznöte lindern. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.

Bestehende Programme für Liquidätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen werden bei der KfW aufgelegt. Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, alle Programme auszustatten. Im Bundeshaushalt stehe ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn notwendig, kann dies um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.

Gleichzeitig werden wir eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:

  • Wir werden den Finanzbehörden erleichtern, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, werden wir bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.
  • Wir erleichtern die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.

Die Auswirkungen des Coronavirus betreffen ganz Europa. Deswegen verzahnen wir unsere Maßnahmen mit anderen europäischen Regierungen und begrüßen das Vorhaben der EU-Kommission, europaweit Unternehmen, die vom Coronavirus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen und eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro einzurichten.

Die Bundesregierung ist fest entschlosen, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern und Unternehmen zu helfen. Sie ist durch die Überschüsse der letzten Jahren in der Lage, die Konjunktur über einen längeren Zeitraum zu stützen.

Allgemeine Informationen zur Coronavirus-Epidemie

Der Corona-Krisenstab ist beim Bundesministerium des Inneren (BMI) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angesiedelt. Dieser Stab soll die Ausbreitung des Virus in Deutschland eindämmen und die Infektionsketten bei Einreisen nach Deutschland unterbrechen. Das Innenministerium und das Gesundheitsministerium beantworten häufig gestellte Fragen rund um die Corona-Epidemie.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hält weitere Informationen für Unternehmen bereit. Unternehmen finden außerdem beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) praktische Hinweise zum Umgang mit der Epidemie.

Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen veröffentlichen auch das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Beim Auswärtigen Amt erhalten Sie Informationen zu Reisen sowie weitere aktuelle Informationen zur Situation in den unterschiedlichen Ländern.

Wichtige Kontakte

Hotlines für Unternehmen:

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr

Hotline zu Fördermaßnahmen:

Förderhotline: 03018615 8000
Montag – Donnerstag
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de

Beantragung von Kurzarbeitergeld:

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:

BAFA-Hotline: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

Hotlines für Bürgerinnen und Bürger

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 030 346465100
Montag – Donnerstag
8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr

Zur Website des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html;jsessionid=011EF82A9DA7FF7510BA886258038374.delivery2-master

 

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