Corona – Schwerpunktkontrollen der Arbeitsschutzbehörden NRW zu 3G am Arbeitsplatz

Corona – Schwerpunktkontrollen der Arbeitsschutzbehörden NRW zu 3G am Arbeitsplatz

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die zuständigen Arbeitsschutzbehörden bei den fünf Bezirksregierungen aufgefordert, den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit aktuell auf Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weiterer arbeitsplatzbezogener Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht zu legen.

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