Corona-Krise – Kein Alkoholverkaufsverbot in Niedersachsen
Die Niedersächsische Corona-Verordnung in der ab dem 23.10.2020 gültigen Fassung sieht in den sog. Risikogebieten gem. § 10 Abs. 2 während der Sperrzeit von 23:00 h bis 06:00 h ein Alkoholverkaufsverbot lediglich für Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben im Sinne des § 1 Abs. 3 NGastG vor. Tankstellenbetriebe werden nicht gesondert aufgeführt.
In der Antwort auf die von uns diesbezüglich an das zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gerichtete Eilanfrage wurde schriftlich bestätigt, „dass diese Regelung nur für gastronomische Betriebe gilt“.
Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!
Schreibe einen Kommentar