Corona – FAQ zur 3G-Regel am Arbeitsplatz
Mit dem FTG-Newsletter 2021-30 vom 19.11.2021 hatte der FTG e.V. seine Mitglieder darüber informiert, dass Bundestag und Bundesrat Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze beschlossen haben. Der neu gefasste § 28b Abs. 1-3 IfSG sieht die Einführung einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor. Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) soll die 3G-Regel ab dem 24. November 2021 gelten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dies zum Anlass genommen, FAQs mit Fragen und Antworten zur 3G-Regelung bereit zu stellen. Sie sind unter dem folgenden Link abrufbar: BMAS – FAQs zu 3G am Arbeitsplatz. Wir haben die wichtigsten Aussagen für Sie zusammengefasst:
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