Corona – Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 COVID-19-Erkrankung
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung sowie erläuternde rechtliche Hinweise herausgegeben.
Bei diesen Hinweisen besonders wichtig ist die Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung durch den das Bundesarbeitsministerium beratenden Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Nach § 11 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau u. a. keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 3 in einem Maße in Kontakt kommt bzw. kommen kann, die für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.
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