Corona – Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.11.2021
Gestern hat die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin getagt und der Bundestag hat die geplanten Änderungen im Infektionsschutz beschlossen.
- Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
Als Anlage erhalten Sie den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von gestern. Die Nr. 5 und Nr. 18 dürften die wichtigsten Informationen für das Tankstellengewerbe enthalten. Zudem ist der Appell an die Bürger erwähnt, die AHA+AL-Regeln unbedingt einzuhalten.
Auszugsweise in Stichworten, Details können im Beschluss nachgelesen werden. Zum Teil erfolgt die Umsetzung über Bundesgesetz (gültig nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt), teilweise durch neue Corona-Landesverordnungen (voraussichtlich gültig ab 25.11.2021):
- Nr. 1 Seite 2: Impfaufruf
- Nr. 3 Seite 3: Booster-Impfungen für alle ab 18 Jahren frühestens nach fünf Monaten, wenn genügend Impfstoff vorhanden, sonst nach sechs Monaten. Umsetzung durch Staats- und Senatskanzleien.
- Nr. 5 Seite 4: Arbeitsplatz: Einführung 3G-Regel, die vom Arbeitgeber täglich (!) zu kontrollieren und zu dokumentieren ist. Einführung des Fragerechts für Arbeitgeber. Weiterhin Testangebotspflicht zweimal pro Woche (kostenlose Testmöglichkeit). Pflicht, Homeoffice zu ermöglichen (wo möglich).
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