Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt
Die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 10. September 2021.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis zum 24. November 2021 verlängert wird. Neu enthält die Verordnung, die am 10. September in Kraft tritt, die Verpflichtung der Arbeitgeber:
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