Autowäsche in Niedersachsen ab heute wieder erlaubt
Ab Mittwoch, 8. April, ist die Autowäsche in Niedersachsen wieder erlaubt – ein Erfolg der Verbandsarbeit, auch des FTG. Zulässig ist jetzt bis zum 19.4.2020 nach §3, 9. der revidierten Corona-Verordnung “die Nutzung von Autowaschanlagen für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge sowie für die vollautomatische Reinigung privat genutzter Fahrzeuge ohne Durchführung vor- und nachgelagerter Reinigungsschritte durch die Kundinnen und Kunden”.
Die Öffnung von Portalwaschanlagen und Autowaschstraßen ist damit wieder möglich. Weiterhin untersagt bleibt leider die Öffnung von Selbstwaschplätzen für Nutzung durch Privatpersonen. Selbstwaschplätze dürfen nach dem vorstehenden Text ausschließlich “für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge” genutzt werden, was sich in der Praxis sicher nicht kontrollieren ließe und auch kaum lohnend erscheint. Wichtig: Auch bei Waschstraßen und Portalwaschanlagen muss sichergestellt werden, dass keine Vorwäsche oder Nacharbeiten durch die Kunden selbst erfolgt. Achten Sie bitte auch darauf, dass in jedem Fall die in § 2 der Verordnung genannten Abstandsregelungen eingehalten werden.
Fazit: Keine perfekte Lösung, aber eine gewaltige Verbesserung gegenüber der in der letzten Woche verkündeten Verordnung, die auch gerade noch rechtzeitig vor den Ostertagen gekommen ist.
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